Geschrieben von SonnWol am 06.06.2017, 19:43 Uhr |
Auszug aus Mietwohnung -Malerarbeiten
Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Wir sind aktuell am umziehen. Nun kam die Nachricht der Vermieter, wir hätten die Wohnung komplett frisch gestrichen zu übergeben. Nach zwei Jahren.
Wir sind schon sehr oft umgezogen und bisher hieß es immer, unter fünf Jahren Mietdauer wären ausschließlich Ausbesserungsarbeiten zu leisten.
Wisst ihr da was genaueres, wie es rechtlich aussieht?
vielen Dank! !
Re: Auszug aus Mietwohnung -Malerarbeiten
Antwort von Nenilein am 06.06.2017, 19:49 Uhr
DAS würde mich auch interessieren.
Ich musste auch komplett streichen, inklusive decken. Nach 4 Jahren mietdauer.
Sorry dass ich nicht helfen kann. Hoffe auf kluge antworten!
Re: Auszug aus Mietwohnung -Malerarbeiten
Antwort von anhaltiner am 06.06.2017, 19:51 Uhr
Ich bin Vermieter. Wenn die Wohnung normal bewohnt und in den zwei Jahren nicht abgewohnt wurde, dann braucht ihr eigentlich nichts streichen. Vermutlich wird der Vermieter dann die Kaution (teilweise) einbehalten. Dann müsst ihr eben dagegen klagen.
Re: Auszug aus Mietwohnung -Malerarbeiten
Antwort von anhaltiner am 06.06.2017, 19:52 Uhr
Im Prinzip nicht. Siehe meine andere Antwort.
Re: Auszug aus Mietwohnung -Malerarbeiten
Antwort von Danyshope am 06.06.2017, 20:00 Uhr
Jein!
Habt ihr die Wohnung komplett renoviert übernommen?
Habt ihr Wände farblich extrem gestaltet?
Sind starre Renovierungsfristen im Mietvertrag vereinbart.
Das wären Infos welche nötig wären.
Ansonsten, wenn alles beim Einzug renoviert gewesen wäre, ihr nichts verändert habt und normale Abnutzungserscheinungen da sind, dann müsst ihr gar nichts machen nach 2 Jahren. wenn die Wohnung eh unrenoviert war oder starre Zeiten im Mietvertrag stehen, dann seit ihr auch draußen. War das Schlafzimmer - als Beispiel - aber beim Einzug weiß und jetzt ist es komplett schwarz (ja soll es durchaus geben), dann müsst ihr es wieder weiß bzw wenigstens neutraler streichen.
Schau mal hier: https://www.mieterschutzbund-berlin.de/Sch%C3%B6nheitsreparaturen.html
Falls ihr im Mieterschutzbund seit, würde ich mich mal an die wenden.
Re: Auszug aus Mietwohnung -Malerarbeiten
Antwort von SonnWol am 06.06.2017, 20:01 Uhr
Danke schon mal! !
Wir sind die letzten Jahre wirklich oft umgezogen, aber das jetzt haben wir noch nie. Eine Klausel nach der prozentual berechnet wurde, welchen Anteil wir zu zahlen haben. Mietdauer 28 Monate und halt ganz 'normale Abnutzung '. Die kosten von deren Berechnung wären immerhin 800 Euro die wir zu zahlen hätten. ..
Re: Auszug aus Mietwohnung -Malerarbeiten
Antwort von anhaltiner am 06.06.2017, 20:06 Uhr
Ich höre das immer öfter das Vermieter die Kaution (teilweise) einbehalten, weil die Mieterseite dann eben Klage einreichen muss und dies viele nicht machen.
Re: Auszug aus Mietwohnung -Malerarbeiten
Antwort von SonnWol am 06.06.2017, 20:17 Uhr
Hach Danke euch. Irgendwie belastet mich das gerade echt. .
Die Wohnung war frisch geweißelt beim Umzug. Es gibt glaube ich paragraph 10 mit Schönheitsrenovierungen . Zudem feste zeiten wann welche Räume zu malern wären und das haben sie uns nun eben prozentual in Rechnung gestellt und eben dass komplett gemalert sein muss.
Wir haben an den Wänden nichts gemacht,also nicht andersfarbig gestrichen. Normale Spuren gibt es aber natürlich schon, aber nicht außergewöhnlich arg.
Leider sind wir nicht beim Mieterschutzbund und eine Rechtsschutzversicherung haben wir nur fürs kfz.
Das gehe ich denn jetzt nur weiter vor?
Re: Auszug aus Mietwohnung -Malerarbeiten
Antwort von Petra28 am 06.06.2017, 20:21 Uhr
Schau mal im Netz, vermutlich findest du Urteile zu Fällen, die deinem gleichen. Falls die Forderung deiner Vermieter ungerechtfertigt ist, teilst du ihm das freundlich mit und führst beispielhaft ein bis zwei Urteile auf. Und dann siehst du weiter.
Re: Auszug aus Mietwohnung -Malerarbeiten
Antwort von emilie.d. am 06.06.2017, 21:02 Uhr
Die Klauseln zu Schönheitsreparaturen sind ganz oft ungültig.
Google mal nach einem Mieterverein bei Euch in der Nähe und werde Mitglied. Dann kannst Du Dich beraten lassen, das kostet wirklich nicht viel.
Die beratende Person gibt Dir dann an die Hand, wie Du das Schreiben an Euren Vermietwr formulierst.
Solltet Ihr nicht renovieren müssen und er behält die Kaution ein, reicht ihr selbst Klage beim Amtsgericht ein. Das gibt man beim Rechtspfleger ab, der hilft Euch mit den Formalitäten. Ich kenne es so, dass ein Richter ohne Verhandlung nach Aktenlage entscheidet und ihr so relativ schnell an Eure Kaution kommt.
Aber erstmal würde ich mich beraten lassen und danach noch einmal mit dem Vermieter sprechen. Oft einigt man sich ja auch ohne Gerichte.
Re: Auszug aus Mietwohnung -Malerarbeiten
Antwort von Trini am 07.06.2017, 7:40 Uhr
Meine erste Mietwohnung hatte ich von Januar 1992 bis Mai 1993.
Dabei habe ich eigentlich nur 9 Monate drin gewohnt, dann bin ich schon an meinen jetzigen Arbeitsort umgezogen (aber erst mal möbliertes Zimmer).
Ich hatte sehenden Auges und im vollen Bewusstsein unterschrieben, dass ich beim Auszug streichen muss und habe es selbstverständlich getan.
Trini
Re: Auszug aus Mietwohnung -Malerarbeiten
Antwort von Ivette am 07.06.2017, 9:20 Uhr
Wie habt ihr denn die Wohnung übernommen?
Die Renovierungspflicht ist ja komplett gekippt worden. Die Urteile sind ja mehr als eindeutig.
Worauf genau beruft sich euer alter Vermieter?
Re: Auszug aus Mietwohnung -Malerarbeiten
Antwort von Seansmama am 07.06.2017, 16:18 Uhr
Was steht denn im Mietvertrag. Nur das wäre erstmal wichtig, denn den habt ihr unterschrieben, wart also einverstanden und der Vermieter wird darauf bestehen. Aus unserer Erfahrung heraus! Ich kann dir ansonsten die Seite von www.123recht empfehlen, dort bekommt man kostenlos gute Ratschläge zu allen Rechtsfragen, auch Mietrecht, diese Frage wird dort öfters gestellt und die Frage die dort zuerst gestellt wird: Muetvertrag durchlesen, was da steht! Danach kann man immer ausgehen, ob starre Frist ...
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