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Geschrieben von Berlin! am 12.12.2022, 8:38 Uhr

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Das liegt an der Art der Betreuung, die man ja immer für einzelne Teilbereiche einrichtet. Und oft besteht Betreuung eben nur im Teilbereich Vermögenssorge.
Das kann man ja entsprechend anders beantragen und sollte es, im konkreten Fall, auch endlich tun.
Denn klar ist: macht man nichts, passiert auch nichts. Und alle sind weiter gefrustet. es ist ja nur eine Frage der zeit, bis die beiden anderen ü80-Personen, die sich kümmern, das nicht mehr machen können.

 
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