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Geschrieben von Zwergenalarm am 19.06.2022, 7:43 Uhr

An die Juristen = Rechtsfrage

Danke auch dir für die fundierte Auskunft.
Nein, nicht ich habe diese email verschickt, sondern es ging um eine Beratungstätigkeit für den Eigentümer im Rahmen derer ich diese Mail vom Amt bekommen habe. Hier habe ich von einem Referenten eine Auskunft bekommen, die zwar offensichtlich Wunschdenken des Referenten ist, aber eben ohne Rechtsgrundlage => Bebaubarkeit eines Grundstücks.
Wäre ich nicht zufällig darüber gestolpert, dass diese Auskunft zwar so getroffen wurde, aber eben keine rechtsverbindliche Gültigkeit hat, hätte ich meinen Kunden falsch beraten. Daher mein blaues Auge, denn letztendlich hätte ich nachweisen müssen, dass ich die richtigen Grundlagen für meine (falsche) Beratung herangezogen habe. Es wäre zumindest „lästig“ für mich geworden. Obwohl nach meiner, zumindest moralischen, Auffassung ein Amt richtige Auskünfte weitergeben muss oder zumindest sollte.

 
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