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Geschrieben von Tai am 22.09.2013, 12:20 Uhr

ab an die Urne

Hallo,

schon erledigt!

Zur Frage vin Kind A:
ich habe kürzlich gelesen, dass die schon erfolgte Briefwahl gültig bleibt, auch wenn der Wähler vor dem eigentlichen Wahltermin stirbt.

Grüße
Tai

 
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