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ab an die Urne

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momoo

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an die Urne/ nicht in die Urne ich hoffe, dass Deutschland heute klug wählt, sich klar positioniert und aufhört "Spassparteien" zu wählen. Da nicht klar war ob und wie ich zu Hause sein werde habe ich schon frühzeitig Briefwahl gemacht. Frage von Kind A: Wähler macht Briefwahl (vor 14 Tagen) und stirbt noch vor der Wahl --wie schnell wird er aus dem Wahlregister gestrichen und seine Stimme rausgesucht und für ungültig erklärt? Danke momoo


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von momoo

Ich war heut früh die erste im Kaff


Osterhase246

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Antwort auf Beitrag von momoo

lustig...was kinder sich für Gedanken machen. frage ist nur, nimmt man dann einen zettel aus der liste wo piraten gewählt wurde oder NPD? ich war auch schon.


tina14

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Gruß Tina


leaelk

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o.T. Und wer sich nicht entscheiden kann, der sollte seinen Wahlschein wenigstens ungültig machen, anstatt nicht wählen zu gehen. Das ist die absolut bessere Entscheidung.


germanit1

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Antwort auf Beitrag von momoo

Leider muessen wir Auslandsdeutschen uns fuer jede Wahl ins Waehlerverzeichnis in D eintragen lassen. Die Italiener tragen sich in ein Verzeichnis bei ihrer Heimatstadt in I (komm im Moment nicht auf den Namen) ein und koennen soweit ich weiss dann jedesmal waehlen. Waere es nicht so umstaendlich, haette ich in D auch Briefwahl gemacht.


Osterhase246

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Antwort auf Beitrag von germanit1

lebst du in Italien? würdest du dann in beiden ländern wählen?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von momoo

Ich war auch schon, auf dem Weg ins Büro, wo ich heute ausnahmsweise sitze (sonst vermeide ich die aushäusige Sonntagsarbeit). Hat jemand von euch gestern Abend die TV-Total Bundestagswahl-Sendung gesehen? War interessant. LG Nicole


Tai

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Antwort auf Beitrag von momoo

Hallo, schon erledigt! Zur Frage vin Kind A: ich habe kürzlich gelesen, dass die schon erfolgte Briefwahl gültig bleibt, auch wenn der Wähler vor dem eigentlichen Wahltermin stirbt. Grüße Tai


tina14

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Und wenn jemand im Flur vor dem Wahllokal nach erfolgter Wahl tot zusammenbricht, bleibt die Stimme auch gültig ( wer weiß, welche Fragen die Kinder heute noch stellen werden...) Gruß, Tina


Leena

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Antwort auf Beitrag von momoo

Frage von Kind A: Wähler macht Briefwahl (vor 14 Tagen) und stirbt noch vor der Wahl - wie schnell wird er aus dem Wahlregister gestrichen und seine Stimme rausgesucht und für ungültig erklärt? Gar nicht. Wer nach Briefwahlantrag und Briefwahl, aber vor dem Wahltag stirbt - dessen Stimme wird gar nicht mehr raus gesucht. http://www.fr-online.de/wiesbaden/briefwahl-kurios-stimmen-aus-dem-grab,1472860,3151222.html


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von momoo

wie soll denn der wahlzettel ausfindig gemacht werden? Es steht doch kein Absender drauf, oder? Die Stimmabgabe erfolgt doch anonym.... Ein Verstorbener kann aus dem wahlregister genommen werden, aber seine Stimme kann nicht rausgesucht werden. (Es sei denn, er hat seinen Namen drauf geschrieben)


Julie

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Wenn er seinen Namen drauf schreibt, ist die Stimme eh ungültig....


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Julie

von daher ist die Stimme gültig


Mitglied inaktiv

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natuerlich kann man die briefe zuordnen. sonst koennte ja wahlbetrug im grossen stil veranstaltet werden. es gibt einen roten umschlag in dem sich der wahlschein mit adresse und unterschrift des waehlers befindet. UND ein verschlossener umschlag, in dem sich der wahlzettel befindet. wer gewaehlt hat und danach gestorben ist, dessen stimme zaehlt natuerlich noch. briefwahl auszuzaehlen ist ziemlich kompliziert.