1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von Julie am 08.10.2012, 13:02 Uhr

versicherungsschutz

Besteht immer, auch, wenn das Kind "verbotenerweise" mit dem Fahrrad oder dem roller zur schule kommen.
Die schule darf das nämlich nicht verbieten, auch wenn sich manche schulen gerne zu diesem Wort hinreißen lassen.
Aber meistens heißt es nur, dass die Kinder vor Beendigung der fahrradausbildung noch nicht mit dem m Fahrrad kommen "sollen" - das ist aber kein verbot.....

 
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