1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von Windpferdchen am 20.07.2019, 14:18 Uhr

@SunnyGirl!75 weg. Rollern

Dass das Rollern erlaubt ist, heißt nicht, dass es als ungefährlich eingeschätzt wird. Es ist nur erlaubt, weil es nicht verboten ist. Heißt: Der Gesetzgeber hat sich damit einfach noch nicht befasst. Ich persönlich würde es meinem Kind nur erlauben, wenn keine Straße gequert werden muss und es einen ruhigen, breiten Bürgersteig gibt.

Übrigens dürfen Kinder ohne Fahrradführerschein natürlich auch Rad fahren. Nur nicht auf dem Schulweg und nicht auf der Straße. Der Führerschein wird ja im 4. Schuljahr deshalb gemacht, weil Kinder nur bis 9 Jahre auf dem Bürgersteig fahren dürfen. Danach müssen sie offiziell auf der Straße fahren - und da soll der Führerschein mehr Sicherheit geben.

LG

 
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