1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von jasömafe am 02.06.2005, 17:20 Uhr

Rückgabe bei Händlern...

Wenn der Kaufbetrag über 40 EUR ist, dann muß der gewerbliche Händler das Porto übernehmen, drunter der Käufer.
Ich würde das eben vor dem Ersteigern nochmals nachfragen.

LG Alex

 
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