1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von lotte03 am 24.04.2012, 9:06 Uhr

Rein rechtlich....stimmt das meiste hier NICHT

...es sieht nämlich zB. in Niedersachsen so aus, dass die Zustimmung zur Annahme von Geschenken, auch Gutscheinen (explizit wird hier sogar ein Theatergutschein genannt) als erteilt giltt wird, wenn sie aus der Schülerschaft oder Elternschaft kommt, nicht jedoch von einer Einzelperson. Ähnliche Regelungen dürften bundesweit gelten!
Wichtig ist hier, dass der Anschein vermieden wird, man möchte sich Vorteile verschaffen. Schenkt also Frau Müller dem Klassenlehrer zum Abschied einen Gutschein für 100€ geht das leider nun mal nicht. Hat schon einen Beigeschmack, nicht wahr. Schenken die 20 Schüler der Klasse für 4 Jahre schöne Grundschule einen Gutschein für- sagen wir 50 €, ist das völlig iO. Kommt ja von ALLEN. Und wenn ich als Einzelperson der Meinung bin, ich müsste aufgrund irgendeiner Sache meiner Nebenfachlehrkraft mal was gutes tun und ich schenke ihr einen Blumenstrauß für 7, 50€- wer bitte, soll das überprüfen????

 
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