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Geschrieben von Hexhex am 18.05.2022, 7:59 Uhr

Kein freikaufen möglich

Du hast da etwas falsch verstanden: Du kannst Dich mit dem Bußgeld nicht von der Impfpflicht „freikaufen“. Das Bußgeld dient natürlich dazu, die Eltern dazu zu bringen, das Kind zeitnah impfen zu lassen. Ich denke nicht, dass Ihr dieses Bußgeld nun immer und immer wieder bezahlen möchtet.

Du kannst ja mit einem einzigen hohen Bußgeld auch nicht erkaufen, dass Du zukünftig im Stadtverkehr immer 100 Km/h statt 50 Km/h fahren darfst. Sondern das Bußgeld wird immer wieder fällig, wenn Du die Gesetze nicht einhältst.

Was Du vielleicht auch noch nicht weißt: Die Leitung der Grundschule darf Deine Tochter nicht mehr ins Haus lassen, wenn sie nicht geimpft ist. Sobald klar ist, dass sie ungeimpft ist und auch nicht zeitnah geimpft werden wird, darf sie das Schulgebäude nicht mehr betreten. Auch darauf müsst Ihr Euch einstellen.
Dies zieht ein erneutes Handeln der Behörden nach sich, weil ja Schulpflicht besteht.

Ihr müsst Euch also auf ein Gerichtsverfahren einstellen, das Ihr aber voraussichtlich verlieren werdet. Die Gesetzeslage ist eindeutig. Der Staat schützt die anderen Kinder vor ungeimpften Kindern, und daran ändert auch das Bußgeld selbstverständlich nichts.

LG

 
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