Geschrieben von Fury69 am 03.02.2007, 20:48 Uhr |
Einschulung mit Sprengelbefreiung/Zweiwohnsitz
Hallo,
wir haben unseren Sohn auch in einer Schule angemeldet, die nicht in unserem Einzugsgebiet liegt.
Als Grund haben wir angegeben, demnächst in diesen Ortsteil zu ziehen, was auch stimmt, wir aber nicht genau wissen, wann.
Eigentlich müßte aber auch gehen, wenn man sagt, die Nachmittagsbetreuung findet in dem Ort statt.
Aber einen extra Antrag haben wir nicht gestellt, sondern sind zur Schulanmeldung einfach in diese Schule gegangen und es gab keine Probleme.
Wollen die nicht sowieso die Grenzen abschaffen, dass jeder da anmelden kann, wo er will, oder ist das nur in NRW. hab ich, glaub ich, mal gelesen.
Viel Glück. Andrea.
- Einschulung mit Sprengelbefreiung/Zweiwohnsitz - Silvia-Regina 03.02.07, 17:31
- Re: Einschulung mit Sprengelbefreiung/Zweiwohnsitz - peggy360 03.02.07, 20:40
- Re: Einschulung mit Sprengelbefreiung/Zweiwohnsitz - Fury69 03.02.07, 20:48
- Re: Einschulung mit Sprengelbefreiung/Zweiwohnsitz - Renate-Jonas-Nele 04.02.07, 16:30
- Bayerischer Formalitätenkram lässt grüßen - Silvia-Regina 04.02.07, 16:43
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