1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von Anda am 14.06.2003, 17:30 Uhr

Einschulung bzw. Schulwechsel

Hallo Ihr,
ich brauche Informationen über die Einschulung in Deutschland und Österreich:
-Ab wann ist Schulpflicht?
-Bis wann ist man ein Kannkind?
-Und welche Voraussetzung braucht man für eine richtige vorzeitige Einschulung?
-Wer kümmert sich um die Einschulung? Kommt da das Magistrat/die Gemeinde auf einen zu oder muss man da selbst Initiative ergreifen?
Und der letzte, aber eigentlich wesentliche Punkt:
-Wie seht Ihr das, wenn ein Kind im ersten Schuljahr die Schule (von Ö nach D) wechseln muss?
-Besteht dabei die Gefahr, dass es dadurch gleich die erste Klasse wiederholen muss?
-Wenn ja, wird es dadurch ja von Beginn an wesentlich älter sein als seine Klassenkameraden (da der Trend ja anscheidend ohnehin zur früheren Einschuldung geht), sollten wir da evtl. an eine frühere Einschulung denken ? (dadurch würde das Kind dann im 2. Schuljahr und nicht im 1. Schuljahr die Schule wechseln, die Grundlagen wären schon gefestigt und eine evtl. Wiederholung durch den Umzug würde altersmäßig nicht soviel ausmachen)
-Haltet Ihr es für sinnvoll, die Familie für ein halbes Jahr zu trennen, damit das Kind das erste Schuljahr noch beenden kann oder ist ein Wechsel während des Jahres vielleicht sogar günstiger, damit sich das Kind an das neue Klassenniveau anpassen kann?
Vielen Dank für Eure Meinungen.
LG
Anda

 
12 Antworten:

Re: Einschulung bzw. Schulwechsel

Antwort von Angi3 am 14.06.2003, 17:59 Uhr

Hallo
in Deutschland ist es von Bundesland zu Bundesland anders. Ich kenne nur NRW. Falls das interessant ist bitte melden. Wir haben mitten im Schuljahr die Schule von heute auf morgen gewechselt. Es hat super geklappt. Ich würde die Familie nicht trennen, dies ist bestimmt schlechter.
Viele Grüße
Angi

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@Angi3: ja, es geht um NRW o.t.

Antwort von Anda am 14.06.2003, 20:28 Uhr

o.t.

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Re: @Angi3: ja, es geht um NRW o.t.

Antwort von Angi3 am 14.06.2003, 22:09 Uhr

Hallo,
schulpflichtig.
Kinder werden schulpflichtig, wenn sie bis zum 31.6. sechs Jahre werden. Sie werden normalerweise von der Stadt Gemeinde angeschrieben. (würde ich mich trotzdem nicht darauf verlassen). In Düsseldorf bekommt man ein paar Grundschulen (eine katholische, eine evangelische, eine frei (z.B. Montessori oder Waldorf, eine städtische und eine Ganztagsschule) vorgeschlagen. Eine Schule muss man sich aussuchen und dort anmelden. Der Schulleiter kann eventuell sagen, dass das Kind nicht schulreif, dann kommt man in die Vorschule (gibt es dann an einer Grundschule). Dort kommt man auch hin, wenn kurz nach der Einschulung feststeht, dass das Kind nicht schulreif ist.
Jedes Kind, das eingeschult wird, bekommt eine Einladung vom Gesundheitsamt. Dort wird festgestellt, ob das Kind Schulreif ist (Sprache, Motorik, ein paar Tests).
In der Klasse 1 kann man nicht sitzen bleiben, außer auf Wunsch der Eltern.
Die Kinder der ersten Klasse sind am Anfang ca. 5 Jahre bis 7 Jahre.
Kann Kinder:
Es gibt in NRW keine Stichtag mehr. Man kann sein Kind auch mit 4 Jahren einschulen. Wenn man früher einschulen möchte, muss man selbständig eine Schule suchen, man bekommt dann natürlich keinen Brief von der Gemeinde. Man geht zur der Schule, die man möchte und sagt dort, dass man sein Kind vorzeitig einschulen möchte. Der Schulleiter entscheidet dann, ob ja oder nein. Dies macht jede Schule anders. Es gibt Schulen da redet der Schulleiter nur mit dem Kind, andere machen Tests, es gibt welche die eine Bescheinigung des Kindergarten wollen. Unsere hat das Kind mehrere Tage in die Klasse gegeben. Sie hat dann am Unterricht teilgenommen und die Lehrerin, wo sie später hin kam hat es entschieden. Falls der Schulleiter ja sagt, wird man dann vom Gesundheitsamt eingeladen. Es werden das dann die Tests gemacht, wie mit den anderen Schulkindern. Wenn das Gesundheitsamt OK sagt, wird man eingeschult. Dann ist man schulpflichtig und falls es nicht klappt, geht es in die Vorschule. Ob ein Kind sich zum vorzeitigen Einschulen eignet, ist schwer zu sagen, da gibt es unterschiedliche Meinungen. Wir haben es mit einem Oktober Kind gemacht und es hat super geklappt.
Die Grundschulen machen ein Tag der offenen Tür oder Elternabende dort kann man sich die Schulen ansehen.
Falls etwas nicht deutlich ist oder ich vergessen habe noch mal fragen.
Viele Grüße
Angi

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Re: @Angi3: vielen Dank für die ausführlichen Informationen...Du hast mir schon sehr weitergeholfen. o.t..

Antwort von Anda am 15.06.2003, 22:41 Uhr

o.t.

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Kein Stichtag mehr in NRW?

Antwort von Kai am 16.06.2003, 18:55 Uhr

Hallo,

also, dass es in NRW keinen Stichtag für die Einschulung mehr geben soll, ist mir neu und stimmt auch so lt. meinen Infos (http://www.mfjfg.nrw.de/familienratgeber/100_lebensphasen/130_infoskinder/1301_schulpflicht/) nicht.

Der Stichtag ist zur Zeit der 30.6. Kinder, die bis dahin sechs werden, sind schulpflichtig, Kinder die zwischen dem 1.7. und 31.12. sechs werden, können auf Antrag vorzeitig eingeschult werden.

Ich weiß jetzt nicht, wie sicher der Umzug ist, aber ich denke, ich würde mein Kind in Ö ganz normal einschulen und dann in D in die zweite Klasse geben. So groß werden die Unterschiede nicht sein (oder?). Kinder verpacken so einen Schulwechsel in dem Alter meist recht gut, zumal wenn sie entsprechend darauf vorbereitet werden.

Liebe Grüße und über andere (neuere?) Infos bezüglich des Stichtags würde ich mich freuen!

Astrid

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Re: Kein Stichtag mehr in NRW?

Antwort von Angi3 am 16.06.2003, 20:00 Uhr

Hallo
ich habe mich wohl schlecht ausgedrückt.
Der Stichtag 31.06 gibt es weiterhin. Die Kinder, die bis dahin 6 werden, werden schulpflichtig.
Bei Kann- Kindern gibt es die Zeit 1.07. – 31.12 nicht mehr (Stichtag 31.12.). Dies ist vor drei Jahren aufgehoben worden und es können und werden auch jüngere Kinder eingeschult.
Viele Grüße
Angi

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Gesetzestexte

Antwort von Angi3 am 16.06.2003, 20:38 Uhr

Hallo,
Texte, die ich dazu gefunden habe:
«Schulpflichtgesetz NRW» (zuletzt geändert 6/1999) und der «Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule» (zuletzt geändert 12/2000).

(2) Kinder, die nach dem in Absatz 1 genannten Zeitpunkt das sechste Lebensjahr vollenden,
können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Die Entscheidung trifft der Schulleiter. Vorzeitig in die Schule aufgenommen Kinder werden mit Aufnahme schulpflichtig.
Weiter zur vorzeitigen Einschulung:
— Die Schulleiterin oder der Schulleiter trifft die Entscheidung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens und nach einem Beratungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten. Das Beratungsgespräch
mit den Erziehungsberechtigten soll mit einem persönlichen Kennenlernen des Kindes verbunden
werden.
Kommentar Schulpsychologischer Dienst:
1.3 ‘Das’ Einschulungsalter
Alleine die Vielzahl der Varianten bei der Einschulung erklärt, warum man in den ersten Schuljahren Kinder sehr unterschiedlichen Alters antrifft. In der geltenden Verordnung ist kein Mindestalter (!) mehr angegeben für die Einschulung. Sowohl die Grundschulen als auch die Schulpsychologischen Dienste können
nur hoffen, dass dies in Zukunft nicht zu unsinnigen Anträgen führt, z.B. dem Wunsch, Vierjährige einzuschulen.
Viele Grüße
Angi

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Re: Kein Stichtag mehr in NRW?

Antwort von murcksi am 16.06.2003, 20:39 Uhr

Hallo!
Wollte nur dazu mal kurz was loswerden...
Entfernte bekannt von uns sind vor - ich glaube 5(?) Jahren) mit Ihrem damals knapp 5 jährigem, sehr großem, und "hochbegabten" (wie immer man das auch auffassen will*g*) Kind extra für ein Jahr in die Schweiz gezogen (hatten aber Freunde bzw. Verwandte dort, die 1/2 Jahr zuvor mit ihrer gleichaltrigen Tochter bzw. "Kindergartenfreundin" asu breuflichen Gründen dorthin gezogen sind), um ihr Tochter früher einzuschulen, danach sind sie wieder nach Deutschland und sie hat dort mit der 2. Klasse weitergemacht.
Sie hat sich dann in Deutschland leicht getan mit der Schule, und zumindest bis vor 1 1/2 jahren war es auch so (hab' nur jetzt nix mehr von Ihnen gehört...


Ciao, murcksi

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Re: Kein Stichtag mehr in NRW?

Antwort von Angi3 am 16.06.2003, 21:04 Uhr

Hallo
das ging bei uns das erste Mal mit dem Schuljahr 1999/2000. Also vor 5 Jahren ging es noch nicht.
Viele Grüße
Angi

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Danke :-)

Antwort von Kai am 16.06.2003, 22:35 Uhr

Hallo Angi,

danke für die Informationen, das wusste ich wirklich nicht, zumal auf der Seite des Ministeriums für Familie und Gesundheit (wo ich meine Infos her hatte) der Stichtag 31.12 noch angegeben ist.

"Schulpflicht
In Deutschland gibt es eine Schulpflicht. Um diese Pflicht regeln zu können, gibt es zur Zeit noch einen Stichtag, der über den Beginn der Schulpflicht entscheidet, das ist der 30. Juni. Ein Kind, das zu diesem Zeitpunkt das sechste Lebensjahr vollendet hat, muss zu Beginn des nächsten Schuljahres eingeschult werden...
Vorzeitige Einschulung
Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember eines Jahres sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden. Eine vorzeitige Einschulung ist dann sinnvoll, wenn Eltern den Eindruck haben, ihr Kind könnte den Schulalltag schon bewältigen. Die Eltern müssen sich schriftlich oder mündlich im ersten Quartal des Jahres an die Grundschule in ihrem Wohnbezirk wenden. Die Schule prüft dann die Schulreife des Kindes, wie sie das tut, liegt in ihrem Ermessen. Falls sie jedoch die Einschulung ablehnt, muss sie dieses begründen. Erhalten Eltern eine Ablehnung, können sie Widerspruch beim Schulleiter und evtl. auch beim Schulamt einlegen."

Grundsätzlich scheint es aber wirklich möglich zu sein, noch jüngere Kinder auf Antrag einschulen lassen zu können. Wieder ein bißchen schlauer geworden. Danke!

Liebe Grüße
Astrid

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Re: Gesetzestexte

Antwort von monika 77 am 18.06.2003, 12:22 Uhr

Hallo,
bei uns war es genauso:
Gesundheitsamt und dann Gespräch mit Schulleiterin.
Meine Tochter (2/97) ist letztes Jahr eingeschult worden (Hessen).

lg monika

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Re: Kein Stichtag mehr in NRW?

Antwort von lisa_68 am 23.06.2003, 8:24 Uhr

ist mir jetzt total neu, dass man in der schweiz mit 5 in die 1. klasse kann? vermutlich ist sie bis ende des laufenden jahres 6 geworden? weil hier gehen die kids mit frühestens 6 in die 1. klasse, oft erst mit 7. und in den kiga gehts auch erst mit 4-5.

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