Grundschule

Grundschule

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Suki am 06.07.2010, 9:37 Uhr

ernsthaft? verklagen?

in erster linie besteht in deutschland schulpflicht. wm gucken ist keine pflicht. da sind wir uns wohl alle einig.
wenn ein lehrer den termin der klassenarbeit bestimmt, muss er ganz sicher nicht auf wm spiele rücksicht nehmen. wo bitte sehen die eltern die grundlage für eine klage???
zu dem sprechen wir hier von klassenarbeiten der unterstufe und nicht vom anstehenden abitur. entweder lasse ich meinen 3-klässler gucken und nehme eine eventuell schlechtere note (wegen akuter müdigkeit) in kauf oder ich setze zuhause die normale zu-bett-geh-zeit durch.

ich würde mein kind im übrigen gucken lassen.

lg suki

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Grundschule
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.