Geschrieben von chrissicat am 26.07.2017, 15:17 Uhr |
Hab mir die Regelung gerade angeschaut
Genau, im Gesetz ist von WERKtagen die Rede. Arbeitstage und Werktage sind nicht das gleiche!
Wird im Arbeitsvertrag eine 4-Tage-Woche vereinbart, bleiben trotzdem 6 Werktage in der Woche bestehen. Der Ausgleich erfolgt somit an Tag 5 + 6.
Wenn die Arbeitszeit länger als 9 Stunden beträgt, ist allerdings zu beachten, dass mindestens 45 Minuten Pause gemacht werden müssen.
- Frage an die Personaler zum ArbZG - Badefrosch 26.07.17, 8:07
- Re: Frage an die Personaler zum ArbZG - cube 26.07.17, 10:42
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