Baby und Job

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Geschrieben von cube am 31.07.2017, 9:47 Uhr

Nochmal

Julie, ja, Werktage können Mo - Sa sein.Aber der Arbeitsvertrag legt nunmal fest, an welchen Tagen gearbeitet wird - und diese sind maßgeblich für die Verteilung der Arbeitsstunden. Und ein Samstag interessiert nicht, wenn der Betrieb grundsätzlich am Samstag nicht geöffnet hat. Ausnahmeregelungen die z.B. den Sonntag betreffen, gelten eben auch nur für Bereiche, in denen Sonntags auch wirklich gearbeitet wird (Ärzte, Polizei, Gastronomie...). Du kannst einfach nicht 6 Tage für eine Berechnung zu Grunde legen, wenn der Betrieb nicht auch tatsächlich an 6 Tagen geöffnet hat.

 
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