Baby und Job

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Geschrieben von Julie am 27.07.2017, 22:45 Uhr

Nochmal

Das ArbZG spricht von Werktagen, nicht von Arbeitstagen. Mithin geht das Gesetz von einer 6-Tage-Woche und einer Wochenarbeitszeit von 48 h aus, was auch an den weiteren Regelungen im Gesetz (u. a. zur Sonntagsarbeit) erkennbar ist. Das Gesetz normiert damit Mindestvoraussetzungen zum Schutz des AN.
Darüber hinaus eröffnet das ArbZG abweichende Regelungen für die jeweiligen Tarifverträge. Deswegen kann man zu der gestellten Frage auch nichts Abschließendes sagen, ohne die Branche und die jeweiligen TV zu kennen.
Ich sehe nach wie vor für den Wunsch von Badefrosch kein Problem, ihre AZ von wöchentlich 35 h auf vier Arbeitstage zu verteilen.
Für ihre Kollegin sehe ich das (auch aus AG-Sicht) grenzwertig. Weniger rechtlich-mathematisch (das passt m. E. so gerade noch). Aber natürlich bekomme ich als AG nicht qualitativ die gleiche Arbeitsleistung, wenn 40 h auf vier Tage verteilt werden anstatt auf 5 Tage. Irgendwann leidet nach 9 oder 10 Stunden denn doch die Konzentration und ich habe bei einer Kollegin, die 30 h auf drei Tage (!!) verteilt hat, deutliche Qualitätsmängel in der Arbeitsleistung wahrgenommen.

 
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