Baby und Job

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Geschrieben von cube am 26.07.2017, 11:06 Uhr

Frage an die Personaler zum ArbZG

Reales Bspl. dazu: großes Unternehmen mit Gleitzeit. Ein Großteil der Belegschaft nutzt die Gleitzeit genau dazu regelmäßig Überstunden anzusammeln, um dann "frei zu machen". Das Unternehmen mußte eine Strafe in nicht unerheblicher Höhe zahlen, da es wissentlich zugesehen hat, wie das ArbZg regelmäßig! nicht eingehalten wird. das U wäre in der Pflicht gewesen, dies zu unterbinden und dafür Sorge zu tragen, dass Arbeiten so auf die AN´s umgelegt werden, dass Überstunden nicht regelmäßig anfallen müssen. Gegen Ausnahmen hat niemand etwas - aber gegen systematisch einkalkulierte Überstunden.

 
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