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Geschrieben von cube am 26.07.2017, 10:42 Uhr

Frage an die Personaler zum ArbZG

Hi!
In deinem Konstrukt - so, wie ich es verstanden habe - würde sich dein AG wissentlich über das ArbZg hinwegsetzen und dich ohne ersichtlichen Grund jeden Tag mehr arbeiten lassen. Sofern du in einer Branche arbeitest, die unter die Ausnahmeregelungen fällt ok - wenn nicht, vorsätzliche Mißachtung. Aus dem Grund kannst auch nicht hingehen und deine Überstunden wie einen Gleitzeittag behandeln. Gleitzeit heißt, dass man innerhalb einer Spanne x (z.B. von 7-20 Uhr) X Stunden arbeitet - also flexibel in den Start- u. Schlußzeiten ist. Es heißt nicht, daß du in dieser Zeit soviel arbeiten darfst, wie du möchtest. Sehe ich also als sehr problematisch bzw. ein AG dürfte dem nicht zustimmen. selbst wenn du alles mögliche unterschreibst und ihn von allem entbindest - der AG hat eine Fürsorgepflicht und zu der gehört auch die Einhaltung des ArbZg.
Aber vielleicht kennt ja jemand noch eine Lösung, wie man das dennoch für dich passend hindeichseln könnte.

 
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