Baby und Job

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Geschrieben von speedy am 27.07.2017, 10:39 Uhr

Frage an die Personaler zum ArbZG

Hi,
du betrittst damit Grenzland. Das geht nur, wenn es keine exakte Zeitaufschreibung gibt und du offiziell an 5 Tagen arbeitest und dein Vorgesetzter stillschweigend duldet, dass du quasi einen Tag in der Woche immer direkt deine Mehrarbeit ausgleichst. Vertraglich darf er dir den freien Tag nicht zusichern, da er damit dauerhaft eine Arbeitszeit von mehr als 8h/Tag anordnen würde.

Gruß, Speedy

 
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