Baby und Job

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Geschrieben von Julie am 02.08.2017, 9:00 Uhr

@cube, wenn man keine Ahnung hat...

... einfach mal die Klappe halten.
Werktage SIND die Tage von Montag bis Samstag. Das ist eine gesetzliche Definition, kein "können sein". Insofern normiert das ArbZG die Mindestanforderungen an die Verteilung der Arbeitszeit und geht dabei (wie bereits mehrfach erklärt) von Arbeit an allen Werktagen aus.
Neben dem ArbZG gibt es zunächst i. d. R. einen Tarifvertrag für die jeweilige Branche, der meistens die Bezahlung sowie die regelmäßige (meist wöchentliche oder monatliche) Arbeitszeit sowie weitere allgemeine Dinge für die Arbeitnehmer im Tarifgebiet festlegt.
Und dann gibt es den Arbeitsvertrag, in dem das konkrete Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt wird. In aller Regel wird die Dauer des Arbeitsverhältnisses, die genaue Beschreibung der Tätigkeit, das Gehalt (oder die Eingruppierung gemäß Tarifvertrag), Urlaubsansprüche, ggf. nochmals die regelmäßige wöchentliche oder monatliche Arbeitszeit festgehalten bzw. es wird auf den entsprechenden TV verwiesen.
Bei keinem Arbeitsvertrag, den ich als Arbeitgeber GEschrieben (nicht unterschrieben) habe, war die Arbeitszeit taggenau festgehalten. Es sei den, der Arbeitsplatz erfordert feste tägliche Arbeitszeiten, aber dann wäre das Modell, das der AP vorschwebt, sowieso nicht möglich.
Also bitte: wirf nicht Gesetz, Tarifvertrag und individuellen Arbeitsvertrag durcheinander.

 
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