Baby und Job

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Geschrieben von speedy am 27.07.2017, 21:33 Uhr

Frage an die Personaler zum ArbZG

Julie,
das klappt so nur unter ganz bestimmten Bedingungen. Immer gilt das ArbZeitG, wonach die regelmäßig tgl. Arbeitszeit 8h nicht überschreiten darf und wenn in Ausnahmefällen doch, dann gibt es einen Zeitkorridor für den Ausgleich.
Wenn jemand jetzt regelmäßig über 8h arbeitet und dies auch noch per Zeitstempel dokumentiert, ist der Arbeitgeber mit dran - und die Strafen sind empfindlich.

Wenn du nur 25 Wochenstunden hast und daraus ein tgl Soll von 5 Stunden resultiert ist es kein Problem, wenn du 3x7 und 1x4h arbeitest und den 5. Tag frei machst. Hast du aber 40 Stunden, kannst du die nicht einfach ständig auf 4 Tage verteilen.

Gruß, Speedy

 
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