Baby und Job

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Geschrieben von Hubbeldubbel am 03.05.2016, 20:49 Uhr

Beschäftigungsverbot nach zwei Tagen arbeiten!?

Muss hier auch mal meinen Senf dazu geben.

Die Fragestellerin hat nämlich um eine Antwort gebeten, nicht Meinungen.

Liebe Fragestellerin,

stehen in Deinem AV 25 Stunden, so muss Dich der AG 25 Stunden beschäftigen und das Mutterschutzgesetz natürlich beachten! Tut er dies nicht, wende Dich ans Gewerbeaufsichtsamt!

Kann der AG Dich nicht gesetzeskonform einsetzen, muss er eben selbst das BV ausstellen. Dir stände im BV Dein volles Gehalt zu.

Liebe Schreiber im Allgemeinen,

existenzbedrohend ist ein BV für keinen Betrieb! Diese Aussage ist falsch. Der Betrieb hat "nur" arbeit... evtl. neue Stellenausschreibung, Einstellung, Papierkram usw.

Die Zahlungen an den AN kann sich der AG 1:1 von der KK wieder erstatten lassen!

Wir sollten hier nicht urteilen. Der Ratschlag könnte lauten...

Kämpfe um Deine Rechte.
Beiß Dich durch, um deinetwillen.
BV ist nicht die Lösung.

Es gibt leider FÄ die das mit dem BV zu leicht nehmen und zu schnell aussprechen. Es gibt aber auch FÄ die keines ausstellen obwohl es Grund dafür gibt. Eben weil andere Mist bauen und sie dadurch überängstlich werden.

Ich habe bei meinem alten FA keines erhalten. Er ist steinalt und kennt nicht einmal die Gesetzeslage. Er kann ein generelles BV von einem individuellem BV nicht unterscheiden und stellt immer dann eins aus, wenn es eigentlich der AG machen müsste :-D Naja. Jedenfalls. Ich hab jetzt eine neue FÄ, die auf dem aktuellen medizinischen Stand ist und sie stellt wohl auch nur selten eins aus. Ich habe ein BV. Lustig ist ein BV nicht! Keiner will das freiwillig. Meine Herzinsuffizienz wurde extrem schlimmer durch die Schwangerschaft. Zusätzliche Beatmung im KH usw. Hätte mir das KH nicht geholfen und den Arztwechsel aufgrund medizinischer Fehler des FA angeraten, wäre es echt schwierig geworden.

Manche übertreiben es eben mit dem BV, zum Schaden anderer aber wir sollten nicht so aus der Ferne urteilen. Vielleicht ist die Fragestellerin bereits aufgrund der Vergangenheit angeschlagen.

Ich bin dankbar und froh darüber, dass es diese Regelung im Schlaraffenland gibt. Wäre aber froh sie nicht nutzen zu müssen.

 
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