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Geschrieben von Benedikte am 07.05.2016, 7:17 Uhr

Johanna-terkey hat Recht

Johanna,
aber wenn Du die vorliegenden Texte der Ausgangsposterin liest, dann ergibt sich doch, dass terkey Recht hat.

Die AP schrieb in den ersten beiden Zeilen "Ich hatte heute meinen ersten Arbeitstag im neuen Betrieb (Gasthof). Da ich den Arbeitsvertrag schwanger unterschrieben haben, ist die Chefin alles andere als begeistert."

Bitte- sie hat schwanger unterschrieben und die Chefin ist bei Arbeitsaufnahme alles andere als begeistert. Hätte die AP bei Vertragsunterzeichnung die Schwangerschaft nicht verheimlicht gehabt, wäre die Chefin doch nicht am ersten (oder vorletzten, wie ich das sehe) Arbeitstag nicht sauer, denn hätte sie gewußt, dass sie eine schwangere Mtarbeiterin einstellt, wäre die Schwangerschaft kein Grund fürs nichtbegeistert sein.

Und mal ganz allgemein- keine Frau muss eine Schwangerschaft bei einem Bewerbungsgespräch bekanntgeben. Außer es ist völlig klar, dass sie damit nicht arbeiten kann- als Ballettänzerin bspw. Und dass sich die Bewerber in einer zwockmühle befinden, ist, glaube ich, auch jedem klar. Aber genauso klar sollte sein, dass Arbeitgeber da überrumpelt reagieren. Wenn dann sofort das beschäftigungsverbot erwogen wird, und zwar als zusätzliche Strafmaßname für den Arbeitgeber, nicht aus medizinischen Gründen, dann muss man eben als Schwangere auch mal Kritik einstecken.


Benedikte

 
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