Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Hannah80 am 21.01.2016, 9:31 Uhr

Wir reden gerade über eine Trennung...

die zwei jahre die du nicht genommen hast kannst du jetzt nicht mehr einfach so nehmen.
1. muss dein AG zustimmen
2. hast du jetzt nur noch ein jahr übrig, ein jahr hast du quasi "verschenkt" dadurch das du ursprünglich nach der geburt nur ein jahr beantragt hast.

warum hast du nicht gleich drei jahre beantragt wenn eine fremdbetreuung vorher eh nicht in frage kommt?

eine gute fremdbetreuung schadet deinem sohn sicher nicht und da du eh nur ein paar stunden arbeiten gehst ist das kind ja nicht 10h am tag fremdbetreut. es handelt sich ja bei dir wahrscheinlich um einen überschaubaren zeitrahmen.

 
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