Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Fru am 20.01.2016, 12:50 Uhr

Leistungsempfänger mit Kindern unter drei Jahren...

Das denke ich grundsätzlich auch, aber vorsätzlich den Job kündigen und in den H4 Bezug fallen und dann nicht weiter arbeiten, weiß nicht, ob sie da so hinnehmen (wenn die Betreuung gesichert ist, natürlich (ging ja vorher auch))

 
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