Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 20.01.2016, 12:41 Uhr

Leistungsempfänger mit Kindern unter drei Jahren...

... dürfen m.E. nicht gezwungen werden arbeiten zu gehen.

Die Regelung bei euch widerspricht da den Richtlinien. (Und ja, ich würde da jedem zur Klage raten.)

Man darf nur nicht eingeschüchtert genug sein, um eine widersprechende Wiedereingliedungsvereinbarung zu unterschreiben.

 
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