Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 20.01.2016, 19:25 Uhr

Leistungsempfänger mit Kindern unter drei Jahren...

Die Arge kann keinen zwingen ein Kind unter 3 in die Fremdbetreuung zu geben. Es ist falsch, wenn da jemand seine Kompetenzen übertritt. Das ist daran falsch.

Ja, ich bin nach 14 Monaten wieder arbeiten gegangen, trotzdem gönne ich jedem 3 Jahre zur Kindererziehung daheim.

 
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