Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Sternenschnuppe am 20.01.2016, 18:01 Uhr

Leistungsempfänger mit Kindern unter drei Jahren...

Hier wird es so umgesetzt seitdem es einen Anspruch ab einem Jahr gibt.
Bis zum 3. Geb. zumindest in Teilzeit zu arbeiten.

Verstehe auch nicht was daran falsch sein soll.
Millionen Frauen deren Männer zuviel für staatliche Leistungen verdienen müssen auch nach dem Elterngeld wieder los, wenn sie auf das Geld angewiesen sind.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.