Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von fsw am 19.01.2016, 20:03 Uhr

Wir reden gerade über eine Trennung...

Richtig! Wenn du Arbeitslosengeld beantragst,wird vorausgesetzt,dass du dein Kind in eine Krippe oder Kindergarten schaffst.Du musst dem Arbeitsmarkt und dem Arbeitsamt zur Verfügung stehen.Es kann jederzeit passieren,dass du einen Lehrgang...bekommst.

 
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