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Geschrieben von Lilofee23 am 28.01.2011, 17:09 Uhr

Steuervorteil trotz UVG-Zahlung - ich könnte platzen!

Hallo zusammen,

der KV zahlt keinen Unterhalt, obwohl er leistungsfähig wäre, bisher erhalte ich UV, da er die Sache mal locker in die Länge zieht und seine Unterlagen nicht beibringt.

Jetzt wollte ich meinen Nachwuchs auf meine Lohnsteuerkarte eintragen lassen, da erklärte mir die Dame vom Finanzamt, dass er, obwohl ich nur Unterhaltsvorschuss erhalte, dann ebenfalls ein halbes Kind auf die Lohnsteuerkarte bekommt, also sofort am Monatsende mehr Lohn erhält OBWOHL er nicht zahlt, sondern der Staat für ihn in Vorleistung tritt und das OBWOHL er zahlen könnte.

Ist das denn wirklich die Wahrheit? Im Internet steht "Wenn der KV seinen Verpflichtungen nicht zu 75 % nachkommt", die Frau im Finanzamt sagte, das spielt so keine Rolle, denn ich erhalte ja UV.

Ich bin wirklich sprachlos in was für einer scheiß-patriachalen Gesellschaft wir leben. Den alleinerziehenden Frauen wird munter für alles in den Allerwertesten getreten, aber über die "Kavalliersdelikte" der Dreibeine lächelt man und lässt sie mal machen und zahlt vor allem dafür - mit Steuergeldern anderer Leute.

Sind die denn alle durchgedreht?

Sorry, wenn das heftig war, aber ich glaube echt, ich spinne.

 
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