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von minimann  am 28.01.2011, 15:18 Uhr

sorry,nicht AE thema, aber vielleicht kennt sich hier auch einer aus??!!

ein 21jähriges mädel, was bei dem vater mit in der autoversicherung drin ist, soll angeblich rückwärts jemand in die beine gefahren sein, als sie ausparken wollte. sie und eine zeugin sagten, das da erst keiner war,als sie raus wollte und die sensoren hinten gingen auch nicht an. wenn jemand unmittelbar vor den sensoren steht, piept es kontinuirlich.

plötzlich stand aber einer, ob absicht oder nicht stell ich jetzt mal in den raum. beide (opfer und täter) mußten bei der polizei aussagen. das opfer berichtete aus seiner sicht und vorort auch der polizie. die täterin wunderte sich aber, denn es wurde überhaupt keine polizei gerufen und machte ihre aussage und hatte auch eine zeugin.

es wurde also alles eingestellt und das opfer nahm angeblich alles zurück. das war im sept.

ende des jahres kommt von der autoversicherung wie üblich ein schreiben über den jahresbeitragssatz für 2011. der vater wundert sich, warum es erhöht wurde, es stand kein grund dabei, und meldete das seinem kundenberater der versicherung. er wollte sich kümmern.

jetzt im januar wurde trotzdem der höhere betrag abgebucht und der vater rief die versicherung wieder an. der bestätigte, das es eine schadensmeldung gab, von dem opfer im september. es floß wohl also schon geld.

ist es rechtens, das die versicherung einfach zahlt, ohne sein mitglied zu informieren, bzw. eine gegendarstellung einzufordern?

lg

 
4 Antworten:

Re: sorry,nicht AE thema, aber vielleicht kennt sich hier auch einer aus??!!

Antwort von faya am 28.01.2011, 17:47 Uhr

Durchaus möglich. Gerade kleinere Beträge werden von den Versicherungen schon mal ohne viel Nachfragen bezahlt.

Allerdings wundert mich, daß sie nicht von der Versicherung informiert wurde. Wenn es allerdings so ein Kleinbetrag war, dann kann sie ihn der Versicherung zurückerstatten damit sie ihre Prozente wieder zurückbekommt und wieder zurückgestuft wird.

Oder eben den ganzen Fall nochmal aufrollen.

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Re: sorry,nicht AE thema, aber vielleicht kennt sich hier auch einer aus??!!

Antwort von Birgit22 am 28.01.2011, 18:03 Uhr

Es genügt schon hochgestuft zu werden, wenn man den Unfall nur meldet !
Ging mir auch mal so, nachdem ich im Parkhaus eine Schranke mitgenommen habe.
Brav habe ich den Fall der Versicherung gemeldet.
Forderungen vom Betreiber des Parkhauses kamen allerdings nie.
Den Unfall hatte ich im Oktober, und war dann im Januar doch sehr erstaunt, als die Rechnung der Versicherung kam.
Pro forma wurde ich hochgestuft, hätte ja sein können, dass der Geschädigte sich noch meldet.

Bei der Versicherung anrufen, und das klären.
Ob an den Geschädigten gezahlt wurde ( fände ich merkwürdig, dass die Versicherung sich dann aber nicht meldet), und wenn nicht, dass sie wieder runtergestuft wird.
Ging dann bei mir problemlos.

Birgit

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Des Rätsels Lösung könnte sein ...

Antwort von Dura am 28.01.2011, 21:09 Uhr

hallo,

ich arbeite selber bei einer Versicherung - zwar nicht in der Schadensabteilung, aber im Service.

Also bei uns wird es so gehandhabt, dass wenn eine Sache noch nicht Abschließend geklärt ist (zb. durch eine Einstellung durch die Staatsanwaltschaft) das der Beitrag erst mal, auch ohne Zahlung an den Unfallgegner Hochgestuft wird, weil es sich um einen noch offenen Schaden handelt.

Wenn der Fall dann abgeschlossen ist und dem Versicherungsnehmer keine Schuld trifft, wird er wieder in seine alte Schadensfreihaeitsklasse zurück gestuft und bekommt den Mehrbeitrag erstattet.

Ich weiß aber nicht, ob alle Versicherungen das so Handhaben.

Deshalb einfach mal bei der Schadensabteilung der Versicherun anrufen, und fragen, ob dies vielleicht der Fall ist.

Grüße
Dura

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Danke Euch allen. ot

Antwort von minimann am 29.01.2011, 6:26 Uhr

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