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Geschrieben von Weihnachtsfrau am 28.01.2011, 14:32 Uhr

Neue Ideen

Hallo an alle,

Kind und ich fahren zur Kur. Zu meinem Erstaunen und wider jedes Erwarten reagierte der Vater gelassen und freudig.

Ich weiß nun auch warum. Jetzt verlangt er Ersatz für das während der Kur ausfallende Umgangswochenende + ebenso für die drei Umgangswochennachmittage.
Er erwartet dafür eine komplette Woche incl. Übernachtungen. Seine Arbeitspläne würden das nicht anders zulassen. (klar, seine Neue wird ihm eins husten, wenn er kein freies Wochenende mehr hat).

Wohlgemerkt gibt es eine gerichtliche Regelung, die ausschließlich den Ersatz von Wochenenden beschreibt.

Der Vater droht mal wieder mit Gericht. (Entweder seine Version oder Gericht).

Ich glaube, ich spinne!

Wie habt ihr das mit dem Ersatz für die Kurzeit gehandhabt?

Grüße, W.

 
9 Antworten:

Re: Neue Ideen

Antwort von shinead am 28.01.2011, 14:43 Uhr

Hatte ich zum Glück noch nicht.

Der Umgang ist von euch gerichtlich festgesetzt, darauf würde ich bestehen. Heißt also Ersatz für das Umgangswochenende gemäß Urteil, wenn ihm das nicht passt steht ihm der Rechtsweg frei...

Urteile werden gesprochen um eingehalten zu werden.

Gruß
Corinna

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Re: Neue Ideen

Antwort von susafi am 28.01.2011, 14:47 Uhr

"Wohlgemerkt gibt es eine gerichtliche Regelung, die ausschließlich den Ersatz von Wochenenden beschreibt."

Und wie lautet diese Regelung? Wenn die euch gerichtlich schon vorgeschrieben ist... würde das Gericht ihm sowieso was husten das versuchen anders einzuklagen...

Ich würde ihn drohen lassen...

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Re: Neue Ideen

Antwort von Weihnachtsfrau am 28.01.2011, 14:50 Uhr

Gerichtlich wurde festgesetzt, dass die Wochenenden ersetzt werden, wenn die Ursache beim Kind liegt.
Über Ersatz von Wochentagsnachmittagsumgängen wurde gar nicht gesprochen und dementsprechend nichts dazu entschieden.

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Re: Neue Ideen

Antwort von Terkey235 am 28.01.2011, 15:34 Uhr

Ist es denn ein großes Problem, wenn der Papa das Kind bei sich haben will? Wäre es nicht eher Grund zur Freude, wenn er sich kümmert? Oder ist in eurem fall der Umgang eher schlecht für's Kind?

LG terkey

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Re: Neue Ideen

Antwort von bobfahrer am 28.01.2011, 16:48 Uhr

Wo ist dein Problem?

Wenn ich in Kur fahren würde wäre die KM auch nicht begeistert weil sie das Kind dann 4 Wochen nicht sehen kann!

Ich finde er hat recht.

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Re: Neue Ideen

Antwort von shortie am 28.01.2011, 18:09 Uhr

Wo ist denn das Problem?
Wenn das Kind gerne zum Papa geht und der Papa sich wirklich am Kind erfreut?
Ich finde das kindisch zwischen euch.
Termingründe??? Scheinbar nicht.

Ist doch wahnsinnig toll, dass sich der Vater überhaupt interessiert und so verlässliche Aussagen trifft.

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Re: Neue Ideen

Antwort von Schreckschraube am 28.01.2011, 18:51 Uhr

Keine Ahnung, wie viele hier so mitlesen, die wirklich froh wären, wenn der Papa so engagiert um den Umgang bemüht wäre. Eine Woche am Stück sind doch auch mal Ferien für dich...
...ich sehe das Problem nicht.

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Problem

Antwort von Weihnachtsfrau am 28.01.2011, 20:58 Uhr

Kind weigert sich trotz aller Bemühungen schon beharrlich und mit viel Tränen gegen die schon bestehenden Wochenendübernachtungen. Vor jedem Wochenende das gleiche Spiel, Tränen über Tränen.
Der Vater hat in Umgangszeiten auch keine Zeit fürs Kind. Das äußert das Kind ständig. Papa habe keine Zeit und arbeite nur.

Der Vater setzt das Kind zudem unter massiven Druck. Zwingt es mit hanebüchenen Begründungen zu Telefonaten, wenn es nicht telefonieren will usw.

Die Woche mit Papa sieht dann so aus, dass Kind täglich mit ins Büro geht, dann dort mit dem Inventar spielt, mit auf die Baustelle geht,dort nebenher spielt usw.

Wer die Problematik hier erleben würde, fände die eine Woche mit sehr sicher so wenig diskutabel wie ich.

Ich will keine Ferien, wenn sie bedeuten, dass mein Kind täglich weinend einschläft und verboten bekommt, Mama anzurufen, wenn es das wünscht.

Grüße, W.

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Re: Neue Ideen

Antwort von Weihnachtsfrau am 28.01.2011, 20:59 Uhr

Siehe unten.
Der Psychologe würde sich am liebsten eine Umgangsaussetzung auf Zeit wünschen.
Ist aber gerichtlich nicht durchzubekommen. Es ist sehr schlimm fürs Kind, aber nicht schlimm genug.

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