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Steuervorteil trotz UVG-Zahlung - ich könnte platzen!

Thema: Steuervorteil trotz UVG-Zahlung - ich könnte platzen!

Hallo zusammen, der KV zahlt keinen Unterhalt, obwohl er leistungsfähig wäre, bisher erhalte ich UV, da er die Sache mal locker in die Länge zieht und seine Unterlagen nicht beibringt. Jetzt wollte ich meinen Nachwuchs auf meine Lohnsteuerkarte eintragen lassen, da erklärte mir die Dame vom Finanzamt, dass er, obwohl ich nur Unterhaltsvorschuss erhalte, dann ebenfalls ein halbes Kind auf die Lohnsteuerkarte bekommt, also sofort am Monatsende mehr Lohn erhält OBWOHL er nicht zahlt, sondern der Staat für ihn in Vorleistung tritt und das OBWOHL er zahlen könnte. Ist das denn wirklich die Wahrheit? Im Internet steht "Wenn der KV seinen Verpflichtungen nicht zu 75 % nachkommt", die Frau im Finanzamt sagte, das spielt so keine Rolle, denn ich erhalte ja UV. Ich bin wirklich sprachlos in was für einer scheiß-patriachalen Gesellschaft wir leben. Den alleinerziehenden Frauen wird munter für alles in den Allerwertesten getreten, aber über die "Kavalliersdelikte" der Dreibeine lächelt man und lässt sie mal machen und zahlt vor allem dafür - mit Steuergeldern anderer Leute. Sind die denn alle durchgedreht? Sorry, wenn das heftig war, aber ich glaube echt, ich spinne.

Mitglied inaktiv - 28.01.2011, 17:09



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Hallo! Das stimmt nicht. Ich würde ein Brief an das Finanzamt schreiben, darin erklären, dass der KV seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt und mir den vollen Kinderfreibetrag eintragen lassen. Das hat der KV meiner Tochter auch versucht, damit kam er aber nicht durch. Er wird ja auch kaum nachweisen können, dass er Unterhalt zahlt. Gruß, Sabri

von Sabri am 28.01.2011, 17:16



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...der Kinderfreibetrag macht sich schon seit Jahren nur noch bei extrem gut verdienenden Arbeitnehmern bemerkbar und wenn Du so viel Geld verdienen würdest, dass Du davon profitieren würdest, bräuchtest Du Dich nicht aufregen. Tatsächlich zählt er für Dich nur noch in die Berechnung des Solidaritätszuschlages und der Kirchensteuer mit rein (falls Du drin bist) - macht in der Regel nur einen Minimalbetrag aus - und das auch erst ab einem bestimmten Steueraufkommen. Also ganz ruhig bleiben, nicht aufregen, in der Steuererklärung angeben, dass Dein Ex nicht zu 75% der Unterhaltsverpflichtung nachkommt und dann in Deinem nächsten Steuerbescheid nachlesen, dass das in Euro und Cent wahrscheinlich keinen Unterschied gemacht hat...

Mitglied inaktiv - 28.01.2011, 18:12



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Erstens geht es um etwas Prinzipielles, weil es mal wieder zeigt, wo in dieser Gesellschaft die Wichtigkeiten liegen, nämlich dass Männer noch ein bißchen mehr verdienen dürfen und für den Mist, den sie bauen, weder moralisch noch ökonomisch zur Verantwortung gezogen werden. Die Dummen sind die Frauen. Und außerdem verdiene nicht ich, sondern er soviel, dass sich das bei ihm durchaus bemerkbar macht, während der Staat zumindest bislang für ihn in Vorleistung tritt. Das ist widerlich. Aber du hast natürlich recht - es gibt wahrhaftig Schlimmeres. Aber für mich war das heute das i-Tüpfelchen zum Thema AE.

Mitglied inaktiv - 28.01.2011, 18:20



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...den monatlichen Vorteil, den er jetzt hat, muss er am Jahresende bei der Steuererklärung dann wieder zurückzahlen. Jetzt geht es ihm zwar besser, aber unterm Strich heißt es - zumindest in diesem Punkt - am Ende doch: Die Gerechtigkeit siegt :-) Alles Gute!

Mitglied inaktiv - 28.01.2011, 19:38