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Geschrieben von Dreierbande am 09.06.2010, 8:37 Uhr

UVG - welche Angaben sind zwingend?

Ist es richtig, daß ein UVG-Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn man außer dem Namen und Geburtsdatum des Vaters weitere Angaben macht und daß der Antrag sonst abgewiesen wird?

(ich kann außer Namen und Geburtsdatum keine Angaben zum Vater machen, da ich weder weiß, wo der sich aufhält, noch weiß, wer sein Arbeitgeber ist, noch sonstwas - mir wurde mangelnde Mitarbeit vorgeworfen)

 
7 Antworten:

Re: UVG - welche Angaben sind zwingend?

Antwort von mamafürvier am 09.06.2010, 9:30 Uhr

Ich weiß es nicht (frage doch im JA nach) aber es würde mir so logoisch erscheinen. UH-Vorschuss ist ja kein geschenktes Geld sondern sollte wenn möglich vom Vater an das JA zurück erstattet werden, daß das JA ja seine Kosten übernimmt... deshalb auch die Bezeichnung Vorschuss...

PS: Bei mir gleicht (wie sonst das JA) die Arge den fehlenden Unterhalt aus und die sind nicht zimperlich, pfänden den Vater auch, wenn er nicht zahlt obwohl er könnte.

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Re: UVG - welche Angaben sind zwingend?

Antwort von +emfut+ am 09.06.2010, 10:31 Uhr

Wenn Papa also unbekannt verzogen ist, bekommt Kind keinen UHV? Meiner Logik entzieht sich das....

Ich bekam auch dann UHV, als ich keine Angaben zum Aufenthaltsort des Vaters machen konnte. Ich mußte lediglich unterschreiben, daß ich das JA sofort unterrichte, wenn ich neue Erkenntnisse habe, woher auch immer - und das habe ich dann auch immer getan. (Da gab es, irgendwann vor gefühlten 100 Jahren, sogar mal ein Posting zu, weil ich Informationen über drei Ecken herum bekam und mir nicht sicher war, ob ich auch solche unsicheren Informationen weitergeben muß oder damit den Laden nur verwirre...) Mir wurde gesagt, daß ich den UHV gestrichen bekomme oder sogar zurückzahlen muß, wenn ich nicht alles sage, was ich weiß - aber was ich nicht weiß, kann ich natürlich nicht sagen, und das wurde auch nie verlangt/erwartet/eingefordert. Im Gegenteil: Die SB fand das Verschwinden des KV, nachdem er ja vorher das ASR eingeklagt hatte, genauso befremdlich wie ich.

Gruß,
Elisabeth.

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Re:

Antwort von Dreierbande am 09.06.2010, 11:11 Uhr

Naja, das hab ich dort zu hören bekommen, ich müßte mehr Angaben machen als nur den Namen und das Geburtsdatum, ich weiß aber nicht mehr von ihm.Die Post, die die Arge ihm geschickt hat, kam diesen und letzten Monat auch als unzustellbar zurück, zum ersten Gerichtstermin ist er erst gar nicht aufgetaucht im Mai.

Die Arge hat uns "abgeschoben" ans Jugendamt, ich soll erst UVG beantragen, bevor ich den ausstehenden Unterhalt nachgezahlt bekomme, das ist echt ein Witz, meine Tochter ist über 12 und die 72 Monate sind ausgeschöpft. Wenn ich nachweise, daß ich UVG beantragt habe, dann bekomme ich ne Neuberechnung vom Alg2 (Ex1 hat wieder mal keinen Unterhalt gezahlt und mir fehlt das Geld - mal wieder), warum die da jetzt mit ankommen weiß ich auch nicht, aber ich hab mal wieder nen neuen SB.

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Re:

Antwort von Terkey235 am 09.06.2010, 12:50 Uhr

Meine Nichte hat lediglich den Vornamen und die Stadt angeben können. Unterhaltsvorschuss hat sie hat sie trotzdem bekommen. Die haben zwar doof geschaut, aber sie hatte die passende Erklärung.

LG terkey

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Letzter bekannter Wohnort...

Antwort von Curly-Cat am 09.06.2010, 12:58 Uhr

Die Fälle wo wirklich nichts angegeben werden kann, gibt es, sind aber tatsächlich sehr gering und können dann sicher auch begründet werden.

Wenn ich also keine derzeitige Anschrift habe, gebe ich den letzten bekannten Wohnort an und das Amt kann sich dann selbst um die neue Anschrift kümmern. Das ist wesentlich einfacher und mit weniger Verwaltungsaufwand verbunden, als wenn nur Name und Geburtstag vorliegen.

Gruß von Cat

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Re:

Antwort von Dreierbande am 09.06.2010, 13:52 Uhr

Den zuletzt bekannten Wohnort hab ich angegeben, aber das ist urig lange her seit der da gewohnt hat, seine Handynummer funzt schon ewig nicht mehr, wenn irgendwas wäre - ich hätte keine Chance ihn zu erreichen. Die Arge hatte zwischendurch ne Adresse von ihm (die hab ich abe rvon der Arge nicht bekommen), ich hab in den Antrag ja reingeschrieben, daß die Arge eine neue Adresse hat, die aber anscheint auch nicht mehr gültig ist, denn die Arge hat die neuste Post als unzustellbar zurück bekommen.
Ich gehe davon aus, daß der nicht mehr im Land ist, wär nicht das erste mal, mittlerweile kenn ich das bei ihm.

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Re:

Antwort von Curly-Cat am 09.06.2010, 14:10 Uhr

Dann hast Du doch alles richtig gemacht, warum sie Dir da mangelnde Mitarbeit vorwerfen, verstehe ich nicht.

Ich arbeite in einem ganz anderen Bereich, mache aber auch ganz oft Anschriftenprüfungen und wenn ich eine Adresse habe, egal wie alt die ist, reicht mir das, um zügig den aktuellen Wohnort zu ermitteln.

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