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Geschrieben von Dani01 am 25.04.2010, 11:15 Uhr

JA, wenn Unterhalt über UVG liegt ?

Hallo,
der KV meines Sohnes hat es bis jetzt nicht geschafft den Unterhalt ab Januar anzuheben.

Mich ärgert das.

Kann ich zum JA gehen auch wenn er keine UVG bekommt, sondern wesentlich mehr ?

Ja, klingt komisch, arrogant was auch immer, aber trotzdem hätte ich das Geld für meine Sohn schon.

Ich danke für eine Antwort.

LG
D.

 
7 Antworten:

Re: JA, wenn Unterhalt über UVG liegt ?

Antwort von vallie am 25.04.2010, 11:19 Uhr

was ist uvg?

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Re: JA, wenn Unterhalt über UVG liegt ?

Antwort von angry.me am 25.04.2010, 11:20 Uhr

Unterhaltsvorschussgesetz???

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Re: JA, wenn Unterhalt über UVG liegt ?

Antwort von shinead am 25.04.2010, 11:25 Uhr

Du kannst alle Unterhaltsdinge über das Ja regeln lassen.
Dabei ist es irrelevant ob Du UVG beziehst oder nicht.

Also hin gehen, Beistandschaft einrichten lassen und die Unterhaltshöhe von denen regeln lassen.

Alternativ kannst Du Dir auch einen Anwalt (ggf. gegen Berechtigungsschein) nehmen.

Gruß
Corinna

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Re: JA, wenn Unterhalt über UVG liegt ?

Antwort von Aprilscherz2000 am 25.04.2010, 14:59 Uhr

Wenn ich das richtig verstehe zahlt der KV normalerweise und Du bekommst keinen Vorschuss vom Amt!?

Dann kannst Du ne Beistandschaft einrichten, die kontrollieren (bei uns alle 3 Jahren) das Einkommen der Väter.

gruss Chrissie

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danke..

Antwort von Dani01 am 25.04.2010, 15:12 Uhr

Hallo,
danke, das wollte ich wissen, mir war nicht klar, ob die zuständig sind, wenn das Vater eigentlich zahlt, aber halt nicht den richtigen Betrag.

UVG = Unterhaltsvorschuss oder ??

LG
D.

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Re: danke..

Antwort von Aprilscherz2000 am 25.04.2010, 16:10 Uhr

UV=Unterhaltsvorschuss

UVG = Unterhaltsvorschussgesetz

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Re: danke..

Antwort von angry.me am 25.04.2010, 23:59 Uhr

da bin ich aber froh, ich hab das ja oben auch gepostet und dachte schon ich lieg falsch...das erste posting hatte mich etwas in die Irre geführt und ich war auch schon verunsichert

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