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Geschrieben von Brina31 am 15.04.2010, 14:08 Uhr

Fragen zum Unterhaltsvorschuss

hallo zusammen,

da der vater meiner maus noch keinen unterhalt bezahlt weil der test erst durchs gericht angeordnet werden muss, was halt nun mal dauert, hab ich unterhaltsvorschuss beim jugendamt beantragt.

jetzt schreibt mir das jugendamt, sie bräuchten eine geb urkunde, welche sie schon haben, aber durch regionalverband halt in einer anderen stadt, eine hausaltsbescheinigung??? und sie wollen wissen von was wir leben (na von nix, da keiner momentan zahlt, elterngeldstelle lässt sich auch zeit :-().
warum wollen die wissen von was wir leben und was hat das mit der haushaltsbescheinigung auf sich?

bin grad etwas planlos.

lg,
brina

 
3 Antworten:

Re: Fragen zum Unterhaltsvorschuss

Antwort von Suka73 am 15.04.2010, 14:37 Uhr

meinen die mit Haushaltsbescheinigung vielleicht, dass Du nur einen Wohnsitz hast und wer dort wohnt? Also dass keine anderen (Familien)Mitglieder in dieser Wohnung mit Euch wohnen, die eventuell für Euch aufkommen könnten?

Und inzwischen ist es egal, wo Du Gelder beantragst - einen Nachweis über alle Einnahmen (und Ausgaben) mußt Du immer vorlegen. Sogar bei Mietwohnungssuche.

LG Sue

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Re: Fragen zum Unterhaltsvorschuss

Antwort von berita am 15.04.2010, 16:35 Uhr

Also für UHV muss man aber keinen Einkommensnachweis vorlegen, das wär mir neu..

Ich könnte mir höchstens vorstellen, ob sie Zweifel haben, dass der KV dir doch Geld gibt und du sozusagen zusätzlich noch UHV beantragt hast.

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Re: Fragen zum Unterhaltsvorschuss

Antwort von JeLeFaEm am 15.04.2010, 16:45 Uhr

diese haushaltsbescheinigung ist doch sicher die erweiterete meldebescheinigung oder?

ansonsten stimmts du musst überall nachweis über alle einnahmen vorlegen.
und wenn du hartz IV beantragst, verlangen die eh das du uhv beantragst. so wars zumindest bei mir.

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