Geschrieben von yvo72 am 26.02.2010, 14:28 Uhr |
Unterhalt / Unterhaltsvorschuss
Hallo zusammen,
ich schreibe ja eher selten hier, hab aber heute auch mal eine Frage. Vielleicht kann mir das jemand beantworten.
Es geht um den Kindesunterhalt, lt. Düsseldorfer Tabelle für 6jährige, niedrigste Stufe sind das € 364,00. Davon werden dann doch 1/2 Kindergeld dem Unterhaltspflichtigen angerechnet, also € 92,00. Bleiben also € 272,00 übrig. Ist dem richtig so?
Wenn nun aber jemand bisher als Unterhaltspflichtiger nicht zahlen konnte, dann hat der andere (in dem Falle ich) den Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekommen, das waren € 180,00.
Nun ist es so, dass mein Ex wohl vom Jugendamt aufgefordert wurde, den Unterhalt wieder selbst zu zahlen. Das will er wohl auch tun, hat wohl paar Mal mit denen Kontakt gehabt. Konnte aber nicht zusichern, dass er den Unterhalt pünktlich zum 1. eines Monates zahlen kann. Nun bekomme ich heute wieder UHV vom Jugendamt i.H.v. € 180,00 und er soll eben diese € 180,00 an das Jugendamt monatlich zahlen. Das soll deswegen so laufen, damit ich das Geld pünktlich bekomme.
Hab ich da jetzt nen Denkfehler drin? Er müsste doch dann die € 272,00 zahlen oder nicht ? Was haben die denn nun damit gewonnen, doch nur, dass das Jugendamt sofort ihr Geld von ihm zurückbekommt.
Grüße
yvo
Re: Unterhalt / Unterhaltsvorschuss
Antwort von berita am 26.02.2010, 19:36 Uhr
Tja, das JA ist natürlich daran interessiert, den UHV zurückzubekommen.
Hast du eine Beistandschaft? Wenn nein, dann ist es zumindest rechtlich deine Angelegenheit, den Rest vom KV "einzutreiben". Wenn ja, würde ich dort mal nachfragen, warum der KV nicht mehr zahlen muss. Vielleicht liegt er mit dem Rest unterm Selbstbehalt?
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