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Geschrieben von Joni76 am 20.06.2010, 11:27 Uhr

UVG-Frage

Ich bekomme seit Ende 2004 UVG, da der Herr Erzeuger ja nie gezahlt hat. Jetzt habe ich erst vor kurzem erfahren, dass UVG nach 6 Jahren ausläuft. Wie läuft das denn dann weiter? Der KV hat ja 2008 noch ein Kind bekommen (armes Kind, arme Mutter) und ist im niedrigsten Gehaltslevel (ungelernter Koch). Muss er dann praktisch niemals zahlen? Bleibt der Staat auf den Schulden sitzen, weil er ja niemals was zurückzahlen kann? Finde ich schon arm, dass er sich so einfach aus der Affäre ziehen kann..

 
11 Antworten:

Re: UVG-Frage

Antwort von Fru am 20.06.2010, 12:48 Uhr

Könnte er denn zahlen, wenn er wollte???

Ich meine, es gibt mit Sicherheit genug Männer (von mir aus auch Frauen) die können einfach nicht bezahlen...

Was sollen die Väter Deiner Meinung nach tun, wenn sie nicht können (ausgenommen natürlich die, die nicht wollen, oder faul auf dem Sofa hocken!!!)

Die Frage stelle ich jetzt nicht um zu stänkern, sondern einfach nur, weil ich jemanden kenne, der kann einfach nicht zahlen, zumindest nicht in dem Umfang, wie es verlangt wird. Er geht einer geregelten Arbeit nach, arbeitet meistens 10 Stunden am Tag...ich glaub mehr kann er nicht tun...Lösungen???


LG

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Re: UVG-Frage

Antwort von Pedilein am 20.06.2010, 12:56 Uhr

wenn das ausgelaufen ist, bekommst du das geld vom amt, H4 zahlt dann für die kids weiter. der vater wird vom amt überprüft ob und was er zahlen kann, was du dann auch beantragen musst wenn UVG zuende ist damit du weiterhin geld für deine kinder bekommst

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Re: UVG-Frage

Antwort von Joni76 am 20.06.2010, 13:01 Uhr

Naja, zumindest in den Jahren 04 bis 08 hätte er zahlen können. Er hat Lohnzettel vorgelegt, nach denen er einen 400€-Job hatte, hat aber in Wirklichkeit VZ gearbeitet. Das stieß aber beim JA auf wenig Interesse. Die Beistandschaft, die ich vor ein paar Jahren gemacht habe...von der habe ich bis heute nichts gehört. Tja, was soll man machen, wenn man keinen Unterhalt zahlen kann? Sich vielleicht einen Nebenjob suchen?

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Re: UVG-Frage

Antwort von Lady41 am 20.06.2010, 13:05 Uhr

Hi

ja so siehts aus.....wenn du Harz4 beziehst bekommst du das dann vom Amt weiter ,allerdings kein Wohngeld mehr . Bist du am arbeiten musst du privat versuchen über einen Anwalt Unterhaltsansprüche zu bekommen . Wenn sich da dann nichts ergibt hast du auf Deutsch gesagt ,, leider Pech !


lg yvonne

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@lady

Antwort von Dinchen16012009 am 20.06.2010, 13:22 Uhr

Warum privat?
Die Beistandtschaft geht doch trotzdem weiter, auch wenn der Unterhaltsvorschuss ausläuft!?

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So pauschal stimmt das leider nicht

Antwort von kevome* am 20.06.2010, 14:25 Uhr

Wenn Du Hartz 4 bekommst, wird der fehlende Unterhalt durchs Amt ausgeglichen.

Wenn Du allerdingst arbeitest, dann hast Du die A....karte. Da kannst Du dann komplett alleine für die Kinder aufkommen und das ohne jedwede steuerlichen oder sonstigen Vergünstigungen.

Und wenn beim Vater nunmal nichts zu holen ist, nützt weder Anwalt noch Beistandsschaft.

Gruß Kerstin

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joni76

Antwort von Fru am 20.06.2010, 15:58 Uhr

Na wenn man mal so mindestens 10 Stunden am Tag arbeitet...wann macht man denn dann noch nen Nebenjob...

LG

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Wenn die Beistandschaft nicht fruchtet...

Antwort von shinead am 20.06.2010, 16:56 Uhr

... dann such Dir einen Anwalt.

Zwei unterhaltspflichtige Kinder. Da hat der KV eine erhöhte Erwerbsobliegenheit. Das beinhaltet auch die Annahme eines 400 Euro Jobs um den Unterhalt zahlen zu können.

Unser JA hier ist da auch nicht hinterher.
Meine Anwältin schon... Und siehe da, seit ich einen Anwalt habe kriege ich Unterhalt. Zwar von den Großeltern, aber weg vom UVG bin ich auf jeden Fall!

Gruß
Corinna

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Re: Wenn die Beistandschaft nicht fruchtet...

Antwort von kevome* am 20.06.2010, 17:57 Uhr

Wenn der Vater erwerbsunfähig ist nützt auch kein Anwalt.

Großeltern kann man in meinem Fall auch vergessen. Wobei ich persönlich es sowieso moralisch fragwürdig finde, dass auf die Großeltern zurückgegrifffen werden kann. Da komme ich doch lieber selbst für die Kinder auf.

Mich ärgert es nur, dass man in solchen Fällen nicht den Mindestunterhalt zumindest als Steuerfreibetrag erhält. Würde gezahlt, so hätte ich den Unterhalt steuerfrei. Bekomme ich nichts, so muß ich das Geld zusätzlich aus versteuertem Einkommen aufbringen. Das empfinde ich als ungerecht.

Gruß Kerstin

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Bei Erwerbsunfähigkeit...

Antwort von shinead am 20.06.2010, 18:23 Uhr

wird aber der Anwalt ganz genau hinschauen ob nicht eine TZ-Stelle möglich ist. Vielleicht kann die Situation durch eine Therapie verbessert werden. Das alles sind Dinge, die der KV ggf. regelmäßig nachweisen muss.

Die Großeltern zahlen nicht weil sie müssen, sondern weil sie verhindern möchten das ihr Sohnemann arbeiten muss um seinem Sohn Unterhalt zu zahlen. Ich habe da keine Klage angestrengt oder so... Es war ihre Entscheidung und ich wehre mich nicht gegen die Überweisungen. Ob oder wie sie das dann intern verrechnen ist mir wurscht.

Wenn es bei den Großeltern schon moralisch bedenklich ist, wie sieht es dann mit den Steuerzahlern aus die das UVG bezahlen?

Wenn der KV nicht mindestens 75% des Mindestunterhalts zahlt kann man zumindest mal den kompletten Kinderfreibetrag auf die Lohnsteuerkarte bekommen. Das ist zwar wenig, aber immerhin etwas.

Gruß
Corinna

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@dinchen

Antwort von Lady41 am 20.06.2010, 19:55 Uhr

Hi

leider ist es bei uns so daß zwar ein Titel von 20 Euro dem Jugendamt vorliegt ,und im Mai das UVG für meinen Sohn ausläuft. Es wird dann nicht mehr nachgeprüft wie man mir sagte . Das muss ich dann selbst über einen Anwalt machen lassen und auch die Kosten wohl selbst tragen . Man sagte mir ganz klar daß wo nix zu holen ist , wird es nix geben.

lg yvonne

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