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Geschrieben von Leena am 05.12.2009, 8:49 Uhr

Sorgerecht Väter

...für mich kommt es darauf an, WIE die gesetzliche Neuregelung aussehen wird.

Wenn bei nicht miteinander verheirateten Eltern die Väter das Recht bekommen, einen Antrag auf GSR beim Jugendamt oder beim Gericht stellen zu können, und die fehlende / verweigerte Zustimmung der Mütter dann von einem Richter ersetzt werden kann, weil keine "echten Gründe" gegen ein GSR sprechen - dann fände ich das vollkommen in Ordnung. Dann wären die Väter, die sich kümmern wollen, nämlich endlich nicht mehr nur "Bittsteller" bei den Müttern und komplett von deren "Wohlwollen" abhängig - und so eine Bittsteller-Stellung tut weder dem Vater noch der "allmächtigen" Mutter gut, davon bin ich überzeugt.

Wenn bei nicht miteinander verheirateten Eltern die Väter automatisch mit der Vaterschaftsanerkennung auch der GSR erhielten, und die Mütter müssten dann wieder mühsam als ASR beantragen, weil die betreffenden Väter sich nicht kümmern, nicht wirklich Anteil nehmen, was auch immer... dann wäre ich wiederum nicht dafür. Es ist eben doch eine andere Situation, ob man in einer festen Beziehung in Form einer Ehe gemeinsam ein Kind bekommt, oder ob zwei Menschen quasi "zufällig" ein Kind von einander bekommen. Alles sehr überspitzt gesagt, aber irgendwie habe ich da den Fall im Kopf, bei dem die Mutter den Vater zu regelmäßigem Umgang verpflichten wollte, der sich aber weigerte, weil die Mutter einstmals seine "Affäre" war und seine Frau ihm zwar die Affäre selbst irgendwie verziehen hatte, mit Kontakt zu der Ex-Affäre und dem Kind aber nicht klar gekommen wäre...

Ansonsten ist mir aber auch nicht wirklich klar, WIE relevant die Frage von GSR / ASR im Alltag ist. Meine Kinder sind z.B. bei mir im Pass mit eingetragen, ohne dass irgendwer da irgendetwas unterschrieben hat. Meine beiden Großen wurden/werden eingeschult, obwohl nur ich die Schulanmeldung unterschrieben habe. Nachwuchs 1 wurde einmal, Nachwuchs 2 schon viermal operiert, obwohl bei allen OP's nur von mir die Unterschrift vorlag. Lediglich bei der "Einbenunng" von Nachwuchs 1 und bei der Adoption durch meinen jetzigen Mann brauchte ich eine Bescheinigung vom Jugendamt, dass ich das ASR hatte.

Aber das wird offenbar sehr unterschiedlich gehandhabt...

 
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