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Geschrieben von Igeline am 04.12.2009, 17:21 Uhr

Sorgerecht Väter

Hallo zusammen,

ich sehe das etwas anders als die meisten hier, denk ich wenigstens.
Ich finde das Sorgerecht sollte schon bei nicht verheirateten Paaren bei der Mutter bleiben, es sei denn sie möchte es anders.

Solange das Elternpaar sich versteht auch nach der Trennung, unterhält man sich doch eh. Somit erfährt doch der andere Partner alles.
Wozu dann gemeinsames Sorgerecht?
Im Streitfall erschwert ein gemeinsames Sorgerecht ggf.; Abläufe wie Anmeldungen etc werden erschwert.
Und dann? Streit ums Sorgerecht?

LG Jule

 
22 Antworten:

Re: Sorgerecht Väter

Antwort von mariecarma am 04.12.2009, 17:26 Uhr

Hmmm, aber nicht alle Väter sind so das sie es nur wollen um der Mutter Steine in den Weg zu legen . Es gibt auch Mütter die es nicht schaffen so für die Kinder zu sorgen wenn es z.B. um Schule geht das alles funktioniert und der Vater würde aber gerne mit der Schule etc. zusammenarbeiten und hat sehr großes intresse dran das es z.B. in diesem Fall den Kindern geholfen wird, das kann er dann nicht.

LG

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Re: Sorgerecht Väter

Antwort von vallie am 04.12.2009, 17:37 Uhr

was hat das ganze sorgerechtsgedöns mit dem status zu tun??

wegen mir können immer beide elternteile alles haben, ob verheiratet oder nicht.

weiß gar nicht, was da für ein geschiss drum gemacht wird...was kann denn erschwert werden???? daß der antrag auf einen pass unterschreiben werden muß und bei der schulanmeldung vielleicht. ansonsten kann die unterschrift doch schnell vom gericht ersetzt werden!
wenn ein vater richtig interesse hat, kann er es nutzen, aber erschwert wird doch wenig....
ich bin ein vollhosenstinker, gebe es zu, aber ich denke immer an elisabeth.

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Re: Sorgerecht Väter

Antwort von susafi am 04.12.2009, 17:58 Uhr

Naja im Prinzip ist es so... ICH persönliche müsste das auch nicht teilen, da ich jeden Vater soviel zutritt zu den Kinder gewähren würde, wie sie wollen... ich habe auch kein Problem im Umgang mit den Vätern... ich unterhalte mich sehr freundschaftlich mit ihnen... aber sie wollen halt nicht... kann es nicht ändern...

allerdings sind nicht alle Mütter wie ich und würden am liebsten die Kinder für sich haben... ja da sollte ein Vater der will, auch das Sorgerecht ohne Einverständnis der Mutter bekommen... schließlich sind es auch seine Kinder

Wie du schon sagst... wenn das Elternpaar sich versteht... das tun aber viele nicht und das ist meist zum Nachteil der Väter und da finde ich es in Ordnung was gesetzlich jetzt endlich verbessert wird...

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Re: Sorgerecht Väter

Antwort von Pamo am 04.12.2009, 19:12 Uhr

Wie waere es mit Sorgerecht im Doppelpack mit Kuemmerpflicht? Also kein "Ach nee, das Kind ist krank, da nehme ich es dieses Wochenende nicht!" oder "Wie, ich soll die Haelfte der Zahnspange zahlen? Ich zahle doch bereits Unterhalt!" oder "Sieh doch selber zu wie du Betreuung waehrend deiner Arbeitszeit findest, das ist nicht meine Sache! Und waehrend ICH arbeite, musst du auch Betreuung finden".

Das waere doch echte gemeinsame Sorge. :)

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Re: Sorgerecht Väter

Antwort von Tachpost am 04.12.2009, 19:29 Uhr

Warum sollte das nur der Mutter,bzw. dem betreuendem Elternteil zugeteilt werden ?
Ein Vater der sich kümmern will,und das eben auch tut,kann auch das Sorgerecht bekommen,ob verheiratet oder eben nicht.
Ich habe damals das Sorgerecht auch dem KV übertragen,zugegeben etwas blauäugig,aber damals im Glauben,ich mache das richtige.
Auch damit er es bei behörden etc. leichter hat....Kiga,Schule etc.
O.k.,heute habe ich diesbezüglich das Nachsehen,es war ein Fehler.
Und da würde ich mir eine Änderung erhoffen.
Im Falle dessen,das man sich gar nicht einig wird,konsequentes Desinterresse am Kind gezeigt wird,einem permanent Knüppel zwischen die Beine geworfen werden,Kommunikation nicht stattfindet,und vermutlich auch nicht mehr stattfinden wird......in dem Fall sollte es einfacher sein,das das Sorgerecht nur der betreuende Elternteil bekommt,ob männlich oder weiblich....soll mir egal sein.

Gruß
Birgit

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Re: Sorgerecht Väter

Antwort von bobfahrer500 am 04.12.2009, 19:35 Uhr

Ganz einfach, weil ein Kind zwei Eltern hat - deswegen. Nur weil die Mutetr das Kind auf die Welt bringt soll sie merh Rechte haben? Nee, absolut dagegen, Der Vater der es haben will weil er sich kümmern möchte hat es ohne umwege zu bekommen, der der keine Bock hat kann es sein lassen.

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Re: Sorgerecht Väter

Antwort von rabukki am 04.12.2009, 19:59 Uhr

Hallo Birgit,

inwiefern hast Du denn das Nachsehen? Das interessiert mich aus gegebenem Anlass :)

Grüße

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Re: Sorgerecht Väter

Antwort von mama-mit-stil am 04.12.2009, 20:02 Uhr

sollte das Gesetz geändert werden, wäre das ein Horror für mich

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Re: Sorgerecht Väter

Antwort von Mrs. Chocolate am 04.12.2009, 20:20 Uhr

Von mir aus soll allen ledigen Väter das Sorgerecht automatisch zugesprochen werden - Nur, stellt sich dann heraus, das einer (ich verbleibe hier einfachhalber bei der Form Vater) sich nicht kümmert, keine Verantwortung übernimmt, keinen Unterhalt bezahlt, und sich auch sonst jeglichem Alltagsgeschehen entzieht, dann....Dann sollte es von Gesetz her auch wesentlich leichter gestaltet sein, dass dem Nichtbetreuenden Elternteil das Sorgerecht auch wieder aberkannt werden kann - Dies ist ja ad dato nicht so ohne weiteres möglich.

Also Kümmern, Einbringen, Verantworung übernehmen = Gemeinsames Sorgerecht.

Sich verpissen, keine Verantwortung übernehmen = Alleiniges Sorgerecht.

Und das der betreuende Elternteil irgendwelche Unterschriften bei Gericht einzuholen hat, weil der andere Part sich weigert, sollte dann auch der Vergangenheit angehören.

Also, Rechte da wo auch Verantwortung herrscht.

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Re: Sorgerecht Väter

Antwort von susafi am 04.12.2009, 21:17 Uhr

Stellt euch mal vor jeden wird das Sorgerecht zugesprochen... wieviel Väter haben Kuckuckskinder? Hui falscher Papa mit Sorgerecht... das gäbe viel Ärger *g* oder viele Frauen würden dann gleich sagen das er nicht der Vater ist... würde natürlich die Problematik wieder vereinfachen *g*

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Re: Sorgerecht Väter

Antwort von Alone2009 am 04.12.2009, 23:39 Uhr

Ich schließe mich den Worten von Igeline und mama-mit-stil an.
Es wäre einfach nur Horror.
Bei meinem Ex war es auch so, als wir noch Kontakt hatten, er stand blöd in der Tür und hat zugeschaut, wie ich das Kind gewickelt oder wenn ich es gefüttert habe.
Außerdem würde er mitbestimmen können, wann und wie lange ich arbeite, auf welche Schule das Kind kommt, etc. und so wie ich ihn kenne, wäre er auch dagegen, wenn das Kind, während ich arbeite, bei meinen Eltern wäre.
Er könnte ÜBERALL mitentscheiden.
Haben die Frauen gar keine Rechte mehr? Es wird alles immer nur zu Gunsten der Väter geändert und ich hoffe, es kommt nicht dazu!!!
Auch wenn ich jetzt gesteinigt werde.
Bei uns sind viele Dinge vorgefallen - wir haben keinen Kontakt, er hat mit dem Kind nur begleiteten Besuchskontakt mit einer anderen Bezugsperson, da er ein Elternteil von mir Fremden gegenüber mit einem "netten Wort" betitelt hat und ich mich mit ihm nie mehr in einen Raum setzen werde und er auch NIEMALS mehr Zutritt zu meiner Wohnung haben wird.
Wie soll da bitte das gemeinsame Sorgerecht funktionieren?
Ich trete das genannte Elternteil sicherlich nicht "in den Hintern", damit der liebe Ex bekommt, was er möchte.

Ich hoffe, es kommt nicht rückwirkend zu der Gesetzesänderung - wenn es überhaupt soweit kommt.
Da sagen selbst mehrere Sachbearbeiter/innen vom Jungedamt das es ein Skandal wäre!!!

Wie weit her ist es sonst mit der Gleichberechtigung? Bekommen z. B. Frauen gleich hohe Gehälter wie ein Mann im gleichen Job? NEIN!!!!
Es gibt genügend Dinge, da werden die Frauen benachteiligt.

Ich hoffe, es bleibt alles, wie es ist - fände es ein ziemliches Eingreifen in die Privatsphäre!

So und nun steinigt mich ruhig!
Aber das ist meine Meinung dazu und ich sage bzw. schreibe immer, was ich denke.

Diejenigen die die Gesetze machen, kennen doch die betreffenden Personen gar nicht, um urteilen zu können - die Mutter wohl schon und wenn sie das gemeinsame Sorgerecht verwehrt, hat sie schon ihre Gründe dafür!!!

LG

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Ich weiß nicht, was manche für Vorstellungen vom Sorgerechht haben

Antwort von +emfut+ am 05.12.2009, 0:02 Uhr

Führt Euch doch mal bitte vor Augen:
Tausende Eltern leben nach der Scheidung mit GSR - und das geht auch, meistens, irgendwie.

Das ganze Geplapper von Alone hier über mir: Gequirlte Scheixxe. Ein Manifest der Ahnungslosigkeit.

"Außerdem würde er mitbestimmen können, wann und wie lange ich arbeite"


"auf welche Schule das Kind kommt"
Ja - aber das ist doch in 90% der Fälle sowieso die Sprengelschule

"wäre er auch dagegen, wenn das Kind, während ich arbeite, bei meinen Eltern wäre."
Und? Das ginge ihn nichts an, auch bei GSR nicht.

"Er könnte ÜBERALL mitentscheiden."
Nein, könnte er nicht.

Die ledigen Mütter tun hier herum, als ob die Welt untergeht und man ihnen ein Lebensrecht nimmt.

Mädels, mit absolut genau und exakt der gleichen Situation leben verheiratete oder verheiratet gewesene Frauen seit Jahren - und sie leben noch. Die meisten Kinder kommen trotzdem auf die Schule, werden operiert, bekommen Ausweise und Bankkonten, gehen zur Erstkommunion, reisen mit Mama und dem neuen Papa nach Malle, gehen nachmittags in den Hort, fahren in den Ferien zur Oma mütterlicherseits und leben ein im Großen und Ganzen komplett normales Leben ohne Einschränkungen.

Wenn wir - die Ex-EHEfrauen - mit der Situation leben können, dann schafft Ihr das auch. Wir sind nämlich nicht besser oder schlechter als Ihr, und die Männer sind im Schnitt auch nicht viel besser oder schlechter.

Im übrigen ist meine Information vom Jugendamt: Nachdem ein Richter drei bis fünf Mal die Unterschrift des KV mit SR ersetzt hat, entzieht er ihm das SR mit Begeisterung - denn dann hat er die Schnauze voll. Ein Vater wird es also auch nach heutigen Regeln nicht schaffen, einer Mutter 18 Jahre lang Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Da kann man es höchstens schade finden, daß man diese blöde Unterschrift so verdammt selten braucht......

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Ich weiß nicht, was manche für Vorstellungen vom Sorgerechht haben

Antwort von Alone2009 am 05.12.2009, 0:22 Uhr

Auch ich bin u. a. eine Ex-Ehefrau und mein Ex-Mann hat uns 6 Jahre lang Knüppel zwischen die Beine geworfen und auch das ist eine lange Zeit und das was ich oben geschrieben habe, hat auch nichts mit gequirlter Scheiße zu tun.
Mittlerweile habe ich für das ältere Kind das alleinige SR, der KV hat sich nicht gekümmert und auf keinerlei Schreiben vom JA, Gericht, etc. reagiert.
Ich habe das von Anfang an der Dame vom JA gesagt, denn schließlich kannte ich diese Person - aber nein, es müssen erst viele Jahre ind Land gehen, bis sie begreifen...... und letztendlich habe ich doch recht gehabt.

Ich habe meine Gründe genannt. Und ich bin nicht bereit, mich mit meinem Ex irgendwann wieder an einen Tisch, geschweige denn in einen Raum zu setzen. Und zwingen lasse ich mich schon einmal zu gar nichts - da ziehe ich eher weg, er wird mir kaum hinterher ziehen.
Mein jüngstes Kind ist übrigens noch ein Säugling.
Ich habe meine Gründe, wieso ich ihm das gemeinsame SR nicht bei der Geburt zuerkannt habe!!!!
Und da kann eine Person von außen schlecht sagen das es "PillePalle" ist.
Das kann wohl nur jemand, der die ganze Situation selbst erlebt hat!

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Re: Ich weiß nicht, was manche für Vorstellungen vom Sorgerechht haben

Antwort von bobfahrer500 am 05.12.2009, 0:31 Uhr

Bei dir wundert es mich nicht das er so ist! Gute Nacht!

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Re: Ich weiß nicht, was manche für Vorstellungen vom Sorgerechht haben

Antwort von Alone2009 am 05.12.2009, 0:40 Uhr

Schön für Dich!!
Kennst Du ihn? NEIN!!!!
ICH kenne die Gründe und Bekannte ebenso und die
wundern sich über ihn, über SEIN Verhalten.
Ihm liegt ja sooooo viel an seinem Kind *lach* - aber frag
einmal, was das Kind von ihm bisher bekommen hat.
NOTHING!!!! Oh ja, doch - 3 Strampler....bei Besuchen
schreit das Kind auf seinem Arm wie am Spieß und ist
nicht zu beruhigen - ach aber ich vergaß, Mama ist ja die
böse böse Frau und hat es dem Säugling schon mit der
Muttermilch eingetrichtert wie schlimm der Papa ja ist
Da können Außenstehende kaum etwas dazu sagen
oder sich ein Bild davon machen.
Es müßte wohl jeder Fall differenziert werden, es können
nicht alle über einen Kamm geschert werden.

GUTE NACHT! ANGENEHME TRÄUME!

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Re: Ich weiß nicht, was manche für Vorstellungen vom Sorgerechht haben

Antwort von +emfut+ am 05.12.2009, 0:53 Uhr

Alone, mache Dir bitte klar, daß das neue Gesetz (das ja noch gar nicht existiert, nebenbei....) nicht den Sinn hat, Dich zu ärgern.

Es geht NICHT darum, Dich unglücklich zu machen - es mag Dich verwundern, aber der Gesetzgeber hat dann doch anderes zu tun. Es geht darum, eine Regelung zu finden, die zumindest für die meisten Eltern paßt.

Du kannst stundenlang erklären, warum das neue Gesetz garantiert auf Dich nicht passen wird - das ist komplett irrelevant. Es geht nicht um Dich, es geht auch nicht um Deine Kinder.

Pack Deine Verbitterung woanders hin - hier paßt sie nicht.

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Re: Ich weiß nicht, was manche für Vorstellungen vom Sorgerechht haben

Antwort von Alone2009 am 05.12.2009, 0:55 Uhr

"Kümmern" heißt das auch schon Spazieren gehen mit dem Kind, mit dem Kind spielen und die "Drecksarbeit" machen die Mütter?
Ich finde auch Deinen Satz:
"NUR weil die Frauen/Mütter die Kinder bekommen,......" echt nicht in Ordnung.
Schade, daß es wohl niemals so weit kommen wird und der Mann das Kind bekommt.....einige _Mütter leiden ziemlich. Aber das ist ein anderes Thema.

Es ist müßig. Es ist auch ein Ding der Unmöglichkeit, daß sich alle einig sind und zum Glück hat jeder ein Recht auf freie Meinungsäußerung und das ist mein letztes Statement dazu.

LG

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Re: +emfurt+

Antwort von Alone2009 am 05.12.2009, 1:03 Uhr

Ich weiß, daß es nicht um meine Person und meine Kinder geht.
Ich bin auch insofern nicht verbittert, da ich wollte, daß er geht!
Einige Vorschreiberinnen argumentieren übrigens ähnlich.
Wie ich ja schon geschrieben habe, es können nicht
alle über einen Kamm geschert werden. Aber bei uns
würde es jedenfalls nicht passen.
Da gäbe es eher Mord- und Todschlag.
Er wird ja sogar im JA frech im Beisein der Sachbearbeiterin und
hat schon Sanktionen von ihr bekommen, aber es hat nicht
gefruchtet.
Wie soll da ein gemeinsames SR funktionieren?

LG und eine angenehme Nachtruhe!

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Re: +emfut+ Ups, sorry!!!!!!!!!!!!!!!

Antwort von Alone2009 am 05.12.2009, 1:08 Uhr

oT

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Re: Sorgerecht Väter

Antwort von Leena am 05.12.2009, 8:49 Uhr

...für mich kommt es darauf an, WIE die gesetzliche Neuregelung aussehen wird.

Wenn bei nicht miteinander verheirateten Eltern die Väter das Recht bekommen, einen Antrag auf GSR beim Jugendamt oder beim Gericht stellen zu können, und die fehlende / verweigerte Zustimmung der Mütter dann von einem Richter ersetzt werden kann, weil keine "echten Gründe" gegen ein GSR sprechen - dann fände ich das vollkommen in Ordnung. Dann wären die Väter, die sich kümmern wollen, nämlich endlich nicht mehr nur "Bittsteller" bei den Müttern und komplett von deren "Wohlwollen" abhängig - und so eine Bittsteller-Stellung tut weder dem Vater noch der "allmächtigen" Mutter gut, davon bin ich überzeugt.

Wenn bei nicht miteinander verheirateten Eltern die Väter automatisch mit der Vaterschaftsanerkennung auch der GSR erhielten, und die Mütter müssten dann wieder mühsam als ASR beantragen, weil die betreffenden Väter sich nicht kümmern, nicht wirklich Anteil nehmen, was auch immer... dann wäre ich wiederum nicht dafür. Es ist eben doch eine andere Situation, ob man in einer festen Beziehung in Form einer Ehe gemeinsam ein Kind bekommt, oder ob zwei Menschen quasi "zufällig" ein Kind von einander bekommen. Alles sehr überspitzt gesagt, aber irgendwie habe ich da den Fall im Kopf, bei dem die Mutter den Vater zu regelmäßigem Umgang verpflichten wollte, der sich aber weigerte, weil die Mutter einstmals seine "Affäre" war und seine Frau ihm zwar die Affäre selbst irgendwie verziehen hatte, mit Kontakt zu der Ex-Affäre und dem Kind aber nicht klar gekommen wäre...

Ansonsten ist mir aber auch nicht wirklich klar, WIE relevant die Frage von GSR / ASR im Alltag ist. Meine Kinder sind z.B. bei mir im Pass mit eingetragen, ohne dass irgendwer da irgendetwas unterschrieben hat. Meine beiden Großen wurden/werden eingeschult, obwohl nur ich die Schulanmeldung unterschrieben habe. Nachwuchs 1 wurde einmal, Nachwuchs 2 schon viermal operiert, obwohl bei allen OP's nur von mir die Unterschrift vorlag. Lediglich bei der "Einbenunng" von Nachwuchs 1 und bei der Adoption durch meinen jetzigen Mann brauchte ich eine Bescheinigung vom Jugendamt, dass ich das ASR hatte.

Aber das wird offenbar sehr unterschiedlich gehandhabt...

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Re:

Antwort von Dreierbande am 05.12.2009, 10:53 Uhr

Darüber daß ich für die beiden Großen das AS habe bin ich ganz froh, besonders was Sohn1 betrifft. Ich hätte für die ganzen Untersuchungen, Schulgutachten etc. pp dieses Jahr genau 17mal seine Unterschrift gebraucht (heißt, ich mußte 17 mal nachweisen, daß ich das AS habe - und das nur in diesem Jahr), nur gesundheitliche und schulische Angelegeneheiten, Kinderausweis usw. war nicht dabei.
Allerdings hätte ich für die Große dieses Jahr sage und schreibe nur 2 mal seine Unterschrift gebraucht (wegs der Schule und Reisepass).
Mit Ex1 rede ich eh nicht mehr, dazu gabs zuviele Vorfälle, wenn er was will, dann soll er mir schreiben, Telefonnummer hab ich ne neue bekommen gestern (Geheimnummer), er hat sich die letzten Jahre nicht um die Kids gekümmert, Sohn1 kennt ihn nichtmal, es hat ihn nie was interessiert, er hats gar nicht verdient, Kinder zu haben.

Für den Kleinen hab ich mit Ex2 das GS und das ist manchmal gar nicht so einfach, er wurde ja schon mehrmals operiert, wozu er ja jedesmal unterschreiben mußte und am 21.12. brauch ich nochmal seine Unterschrift für die nächste OP, dann im Januar für den Antrag auf sonderpäd. Förderbedarf, dann für die Einschlung in die Förderschule usw. , wenn Ex aber gerade manisch ist, kanns sein, daß er alles boykottiert (das ist auch der Grund, warum der Kindergarten sich nicht mehr an ihn wendet trotz GS, das wurde dem Jugendamt aber auch vom Kindergarten mitgeteilt und eben die Vorfälle, wo Ex quer geschossen und die Zusammenarbeit verweigert hat). Normalerweise ist Ex2 ein ganz netter Mensch mit dem man auch reden kann, aber wenn er manisch ist, ist er nicht er selbst und wenn er depressiv ist, kommt man fast nicht an ihn ran, er verweigert jegliche Behandlung, also entscheide ich in Momenten, wo er nicht kann, ob GS hin oder her.

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Re:

Antwort von Danie1710 am 05.12.2009, 19:58 Uhr

Gestern stand in der Zeitung (Ruhr Nachrichten) auch ein Artikel.
Dort stand u. a. ein Patentrezept ist das aber nicht. Wenn sich Elternteile unversöhnlich gegenüberstehen, helfen keine Gesetze.
Das gemeinsame Sorgerecht zweier zerstrittener Elternteile ist für Kinder eher ein Fluch als ein Segen.

Ich habe für meinen Sohn auch das alleinige Sorgerecht , weil ich das von Anfang an so wollte und das aus einem bestimmten Grund.
Ich bin schon ein Mal geschieden und da hatte ich das gemeinsame Sorgerecht nach der Scheidung (ist ja so üblich) und mein Ex-Mann hat sich nie gekümmert und auf nichts reagiert und es hat lange gedauert, bis mir dann vom Gericht das alleinige Sorgerecht zugesprochen wurde.
Es war echt eine zermürbende Zeit.
In diese Situation möchte ich nicht noch einmal kommen und deshalb habe ich es dieses Mal lieber beim alleinigen Sorgerecht belassen, als dem Partner das gemeinsame Sorgerecht zu gewähren.

LG
Danie

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