Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Angel79 am 09.09.2009, 16:54 Uhr

Chancen alleiniges Sorgerecht

Hallo,
habe da mal eine Frage.
Meine Tochter hat nach einem schwerwiegenden Zwischenfall seit ca 1,5 Jahren keinen Kontakt mehr zu ihrem Vater. Sie besteht darauf ihn nicht mehr sehen zu wollen auch ist es ihr nicht recht das ich ihm einmal im Monat schriftliche Änderungen über sie mitteile. Nun meine Frage, ich möchte gerne das alleinige Sorgerecht beantragen damit meine kleine endlich zur Ruhe kommt aber wie stehen die Chancen??

 
17 Antworten:

Re: Chancen alleiniges Sorgerecht

Antwort von leaelk am 09.09.2009, 17:14 Uhr

Warum meinst Du, das Deine Kleine zur Ruhe kommt, wenn Du das alleinige Sorgerecht hast??
Auch mit alleinigem Sorgerecht hat der Vater des Kindes ein Umgangsrecht, welches er auch einklagen kann.
Ruhe muß man mit dem alleinigen Sorgerecht noch lange nicht haben......

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stehen schlecht, wenn keine gründe vorliegen

Antwort von LaLeMe am 09.09.2009, 17:17 Uhr

.

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Re: Chancen alleiniges Sorgerecht

Antwort von bobfahrer500 am 09.09.2009, 17:54 Uhr

Was mich mal interessieren würde ist das Alter des Mädels?

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chancen stehen schlecht

Antwort von krümel und murmel am 09.09.2009, 17:59 Uhr

....
ich kenne frauen die sind von ihrem prügelnden mann ins frauenhaus geflohen und das familiengericht hat das nicht ins AS umgeändert.
also ich denke deine chancen stehen da eher schlecht!

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Re: Chancen alleiniges Sorgerecht

Antwort von vallie am 09.09.2009, 18:20 Uhr

mich würde auch das alter und der vorfall interessieren.
ich denke, du wirbelst jetzt mehr staub auf, wenn du da rumklagst, als wenn du es einfach läßt wie es ist.
ob er auf dem papier das gsr hat oder nicht, ist doch grad wurscht.

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interessant auch für mich - ABER

Antwort von Anja und Jule am 09.09.2009, 20:00 Uhr

... wie sieht es aus, wenn der Mutter was passiert und sie nicht mehr da ist? Muss das Kind dann zum vater bei gemeinsamen Sorgerecht? Muss es nicht zum Vater bei alleinigem Sorgerecht der Mutter (die es nicht mehr gibt)? Diese Fragen beschäftigen mich momentan selber. Was wäre denn ein "guter"Grund, dass die mutter das alleinige Sorgerecht bekommt?????

LG, Anja, die im moment einen riesen berg probleme zu lösen hat und seelisch teilweise ziemlich am ende ist.

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Re: Chancen alleiniges Sorgerecht

Antwort von kirchenmaus am 09.09.2009, 22:08 Uhr

Im besten Falle gibt der Kindsvater das Sorgerecht freiwillig ab (war in meinem Falle so) sonst hat man heutzutage schlechte Chancen... auch wenn Gründe vorliegen...leider

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viele Gründe

Antwort von Angel79 am 10.09.2009, 8:35 Uhr

letztes Jahr ist es bei einem Besuchswochende zu einem Sexuellen übergriff durch einen Nachbar des KV gekommen. Meine Tochter hat kann den Mann leider nicht bennen nur das der Vater es wüsste und auch hätte er mit dem Mann gesprochen das es nicht zur Anzeige kommen soll.
Die Polizei hat die Ermittlungen eingestellt da man den jenigen nicht ausfindig machen konnte.Seit dem ist der Umgang auf Eis.Der Kinderschutzbund hat klipp und klar bescheinigt das meine Tochter ihren Vater nicht mehr sehen will.
Mensch mit dem gemeinsamen Sorgerecht ist es in dem Fall echt mist. Ich muss ihm alles bezüglich der Schule etc mitteilen. Meine Tochter ist neun Jahre und will nicht mehr das Ihr Vater an ihrem Leben teil hat. Ich muss ihn bei allem Fragen fängt ja schon beim Antrag eines Reisepasses an.....
Zumal wir kein Wort mehr miteinander reden, er streitet alles ab und behauptet ich hätte meiner Tochter das eingeflöhst. so ein schwachsinn...

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Re: viele Gründe

Antwort von mama.frosch am 10.09.2009, 8:46 Uhr

wie steht das jugendamt zu der umgangsfrage? ist das quasi durchs jugendamt auch attestiert, oder handhabt ihr das in eigenregie so?

deine tochter scheint ziemlich getroffen zu sein, macht sie eine therapie?

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Re: viele Gründe

Antwort von Angel79 am 10.09.2009, 8:59 Uhr

das Jugendamt sieht das genau so zumal meineTochter auch eine Therapie macht und die meinte auch wenn das Kind ihn nicht sehen will muss man das so aktzepieren.

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Es ist halt so, daß das ASR Deine Probleme nicht löst

Antwort von +emfut+ am 10.09.2009, 9:06 Uhr

Lediglich die Unterschrift beim Paß hat sich dann erledigt, aber der Rest eben nicht. Er hätte im Grunde immer noch ein Besuchsrecht und auch ein Recht, über den Alltag informiert zu werden.

Insofern wär der Enzug des GSR eine Schein-Lösung.

Warum weiß Deine Tochter, daß Du ihren Vater informierst? Ist das ein Thema? So nach dem Motto: "Heute muß ich wieder einen Bericht an Deinen Vater schreiben *stöhn*!"

Ich würde vermuten, daß es Euch beiden helfen würde, wenn Ihr diese Berichte einfach annehmt - vielleicht als Preis dafür, daß sie ihren Vater nicht sehen muß, wenn sie das nicht will - und feddich. Es hilft, wenn man sich gegen unabänderliches nicht stäubt - zumindest dann, wenn es nicht wirklich Auswirkungen auf die Lebensqualität hat - und so ein Bericht kann ja wirklich nicht das Problem sein. Vielleicht sind diese Berichte in 20 Jahren auch ein schöner Rückblick für Euch? So als Tagebuch-Ersatz?

Gruß,
Elisabeth.

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Re: viele Gründe

Antwort von Suka73 am 10.09.2009, 9:07 Uhr

das ist natürlich fürchterlich, für Dein Kind und auch für Dich als Mutter. Das tut mir sehr leid.
Also für mein persönliches Empfinden würde das durchaus ausreichen, ich mein der KV hat sein Kind nicht geschützt, schlimmer noch, versucht das alles zu vertuschen und wer kann schon sagen, ob das nicht noch mal passiert. Dass Deine Tochter da nicht mehr hin möchte, kann ich verstehen. Allerdings weißt ja, was es schon für kuriose Gerichtsurteile gab, insofern könnte ich mir vorstellen, dass man Dir zwar nicht das alleinige SR zusprechen wird aber die Besuchszeiten vielleicht unter Aufsicht eines Betreuers gestaltet auf neutralem Boden (wobei ich nach so einem Zwischenfall weder als Tochter noch als Mutter DAS wollen würde)

Ich weiß noch, dass damals bei dem KV von meinem Sohn und mir (nicht verheiratet) die Frage im Raum stand, ob man ihm Teile des gemeinsamen Sorgerechts zuspricht, das wäre wohl gegangen. Geht das vielleicht auch andersrum? Also dass man Deinem Ex Teile des gemeinsamen Sorgerechts entzieht, wie z.B. Einwilligungen usw. für die Schule, Kirche oder was auch immer... ? Hast Dich da mal schlau gemacht?

Und noch was, hätte es nicht auch die Möglichkeit gegeben den KV anzuzeigen wegen unterlassener Hilfeleistung oder sowas?! Ich meine, mehr oder weniger ist das ja fast eine Mithilfe, den Täter zu decken?

LG Sue

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Re: Es ist halt so, daß das ASR Deine Probleme nicht löst

Antwort von mama.frosch am 10.09.2009, 9:24 Uhr

das hauptproblem scheinen dann ja die berichte zu sein und was die angeht, die könnt ihr ja auch oberflächlich halten.
eine relevante frage, die mir noch einfällt ist, besteht die gefahr dass deine tochter, sollte dir etwas zustoßen, dann beim vater leben muss? das würde ich beim jugendamt klären.


was ich wichtig finde ist, zu trennen zwischen der ebene du-dein ex und der ebene tocher-ihr vater.

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alles nicht so erinfach

Antwort von Angel79 am 10.09.2009, 9:40 Uhr

die begleiteten Umgänge hat man anfang des Jahres versucht...soll heißen wir waren beim Kinderschutzbund dort wurden dann jede Menge gespräche allein mit meiner Tochter geführt. Nach Zahlreichen Terminen hat man dann aber im Sinne meiner kleinen Entschieden, das sie nicht will und gegen Ihren Willen ginge halt nix....
Nun sind wir in der Schwebe....

Es wäre halt wichtig die Fronten zu klären, denke ich.
So weiß dann jeder woran er ist.
Vor meiner Tochter halte ich viel ab was so alles auf mich einprasselt aber das mit den Briefen hat sie allein schon mitbekommen da er ihr ja auch schreiben darf und dann die Frage"woher weiß er das"???
"das will ich aber nicht das er was von mir erfährt" was willste da als Mami zu sagen??

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Re: alles nicht so erinfach

Antwort von vallie am 10.09.2009, 9:44 Uhr

nun ja, meine tochter möchte das auch nicht und ich halte die berichte so allgemein wie möglich.
geht.

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Ich verstehe das, ich verstehe das gut

Antwort von +emfut+ am 10.09.2009, 9:59 Uhr

Nur, immer noch: Das ASR löst diese Probleme nicht. Leider.

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Re: Chancen alleiniges Sorgerecht

Antwort von bobfahrer500 am 10.09.2009, 13:34 Uhr

OK, das ist verständlich das du das ASR möchtest weil du dann vom Gefühl her auch mehr Schutz fürs Kind "fühlst". Wenn das ganze Aktenkundig ist würde ich einen Versuch wagen, warum nicht. Was die Berichte angeht, ich bin der Meinung das ein 9 Jähriges Kind in diesem Fall klar entscheiden kann "ich möchte nicht zum Vater" - genauso finde ich aber das ein Kind in diesem Alter nichts von monatlichen kleinen Berichten an den KV wissen muß und schon gar nicht entscheidet ob es diese Berichte geben soll oder nicht. Das ist Sache der Eltern. Was mich wundert ist das der Vater den Nachbarn schützt, kennen die sich? Normalerweise kenn ich das so das Väter sagen, wenn meinem Kind was angetan wird dann...! Ihr wißt was ich meine! Das verstehe ich nicht ganz das der Vater da so lasch war und evtl kannst du das nochmal genauer erklären.

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