Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Richie am 30.07.2012, 22:39 Uhr

immer noch Widerspruch

Hallo Leena,

ich habe nichts behauptet, sondern ich habe ja, wie Du richtig zitierst, bezüglich dessen, was ich hier mitunter im Forum so lese, die Vermutung geäußert, dass......und dann ein Beispiel genannt, warum.

Das ist keine (apodiktische) Behauptung, sondern eher die Äußerung eines Eindrucks.

Es tut mir leid, dass ich bezüglich Deiner persönlichen Problematik nichts Passendes geäußert habe. Ich bezog mich auch gar nicht auf Dich speziell, sondern ich bezog mich auf u.a. z.B. Userinnen, die sogar noch in der SS nach ihnnen zustehendem Unterhalt fragen, ohne auf den Hauch der Idee zu kommen, dass z.B. der Vater als Miterziehungs-Person überhaupt infrage käme......- solche Trennungs-Geschichten gibts hier immer wieder.

Ich weise nur am Rande darauf hin, dass es neben den sich von ihren Kindern fernhaltenden durchaus auch Väter gibt, die willens, motiviert und in der Lage sind, sich intensiv um ihre Kinder zu kümmern, aber die von den entsprechenden Müttern eben daran gehindert werden.

Natürlich ist es für eine alleinerziehende Mutter angesichts eines sich für das Kind verschließenden Vaters nicht hilfreich, sich und das Kind darauf zu fixieren und zu lähmen. Hier ist es natürlich angebracht, guten Mutes und offensiv mit einer gewissen Leichtigkeit damit umzugehen.
Jetzt verstehe ich auch, welche Art von Vaterabwesenheit Du meinst.

Ich habe hier auf der Basis von allen möglichen Arten von Vaterabwesenheit diskutiert.

Wie Du sicher weißt, haben sich schon in der Zwischenzeit zum § 1626a neue Aspekte ergeben. Erst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mußte Deutschland zeigen, dass so ein § eine Menschenrechtsverletzung (Herabwürdigung von ue Vätern) ist.

Von daher hat sich in der Tat mein Diskussionsbedarf zu diesem Thema auch erledigt - ich bin lediglich gespannt, wie lange der Deutsche Gesetzgeber und die Gerichte noch mit der evtl. neuen Gesetzgebung herumeiern und sich möglicherweise noch mal eine neues Gerichtsurteil vom EGMR einhandeln.

MfG Richie

 
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