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Geschrieben von chartinael am 19.11.2008, 14:30 Uhr

Geteilter Wohnaufenthalt für Kinder - die 50 / 50 Regelung

Warum haben hier so viele Probleme mit der 50 / 50 Regelung.

Das ist doch prima:

- jede 2. Woche kinderfrei
- keine Unterhaltszahlungen
- normaler Alltag mit den Kindern
- normale Einbindung der Kinder in Neufamilien
- Freunde wissen, wo Kinder zu erreichen sind

Also, was genau spricht denn bitte dagegen?

kristin

 
17 Antworten:

Re: Geteilter Wohnaufenthalt für Kinder - die 50 / 50 Regelung

Antwort von groschi am 19.11.2008, 14:50 Uhr

ich kann da nur für mich reden.

wenn ich mit einem mann kinder hätte und dann geschieden wäre-ok. dann ist die 50/50-lösung super.
aber der vater meines zwerges meldet sich seit bekanntwerden der SS nicht (krümelchen ist jetzt 7 wochen) und wird es auch in der nächsten zeit nicht tun.

ICH war alleine im KH; ICH saß auf der intensiv am bett,ICH hab nachts alleine vor dem KH geweint;ICH gehe alleine zu den ärzten;ICH tröste den zwerg;ICH hab die arbeit,die sorgen;den schlafmangel;die geldsorgen;sitze an seinem bett und halte seine hand; ICH massiere sein bäuchlein und trockne seine tränen.(.ok: ich hab auch sein erstes lächeln geschenkt bekommen...ätsch) sorry,wenn da das gefühl aufkommt: lenny ist nur MEIN kind. natürlich habe ich mich net selber befruchtet. aber die paar minuten arbeit,die der vater hatte,machen ihn noch lange nicht zu einem gleichwertigen elternteil. und die vorstellung,mein kind irgendwann an ihn abgeben zu müssen, spricht halt gg mein gefühl. mein verstand sagt mir zwar auch was anderes (u.a.dass es dazu eh nie kommen wird), aber so ein herz ist nunmal lauter.
was du beschreibst,ist der ideal-fall. für alle beteiligten und besonders für die kinder. aber leider halt net immer durchführbar

LG uta, die jetzt ihren zwerg frecherweise im schlaf fotografieren wird

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Re: Geteilter Wohnaufenthalt für Kinder - die 50 / 50 Regelung

Antwort von nicole1703 am 19.11.2008, 14:57 Uhr

hallo,

ich finde diese lösung auch sehr schön. aber ich glaube viele mamas wollen ihre kinder nicht zu dem vater geben aus verschiedenen gründen die manchmal nicht ganz nachzuvollziehen sind.

ich persönlich würde es auch gerne so machen, aber leider arbeitet mein ex mann im ausland und so bleiben ihm nur die we`s um sie zusehen.

nicole

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Re: Geteilter Wohnaufenthalt für Kinder - die 50 / 50 Regelung

Antwort von MonaM am 19.11.2008, 15:13 Uhr

ich fände diese regelung auch gut, das würde aber arbeitsmässig bei meinem ex kaum gehen, zudem wohnen wir nicht soooo nah, dass die kinder trotzdem ihr umfeld mit schule, kindergarten hätten. aber wer wei0, er hat auch schon mal davon gesprochen, dass er näher zu uns ziehen möchte.

ich glaube, es liegt einfach daran, dass viele mütter die kinder doch als ihr eigentum betrachten und wohl auch ihren lebensinhalt in den kindern sehen. da fällt es natürlich schwer, die kinder abzugeben, dann ist ja auch der "lebensinhalt" zumindest teilweise dahin. sicher sind es auch oft machtspiele, die da laufen.

weiter unten ist doch wieder so ein schöner beitrag, wo die mutter dem vater bedingungen stellen will für den umgang, anahid hat einen wie ich finde sehr treffenden beitrag dazu geschrieben.

ich kann ehrlich nicht verstehen, warum mütter den vätern nicht die gleichen rechte einräumen, die sie auch für sich in anspruch nehmen. ich plädiere ja immer dafür, sich mal den umgekehrten fall vorzustellen, das kind ist beim vater und die mutter möchte mehr umgang, den der vater unter bedingungen stellt - wer würde das mit sich machen lassen wollen?
sich selbst mal en bißchen zurückzunehmen und wirklich ans kind denken und ihm auch gestatten, dass es ihm vielleicht beim vater besser gefällt - was ist daran so schwer?
möglicherweise sind das immer noch unbewältigte partnerschaftsprobleme, die da eine rolle spielen? eifersucht?

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Re: Geteilter Wohnaufenthalt für Kinder - die 50 / 50 Regelung

Antwort von Janka_ am 19.11.2008, 15:18 Uhr

Hallo!

Weil es meist auch an der Praxis scheitert.

Die Eltern müssen in unmittelbarer Nähe wohnen, damit Kindergartenbesuch/Schulbesuch gesichert ist.

Dieses kann scheitern wenn der eine einen neuen Partner kennenlernt. Jetzt kann man sagen, dann muss der neue Partner eben in diese Umgebung ziehen, aber was, wenn er neue Partner eben genau solch eine 50/50 Aufteilung mit seiner Ex hat. -Nur eben 100 KM weiter.

Leider ist es in der Praxis auch leider nicht immer relativierbar vollzeit zu arbeiten und gleichzewitig die Betreuungszeiten abzudecken. In den wenigsten Berufen ist es möglich eine Woche mehr, die andere Woche weniger zu arbeiten. Hier müssten also zwei Personen, Vater und Mutter beruflich kürzer treten, um die Betreuung zu gewährleisten. Wer kann das finanzieren? Wie du im Eröffnungsposting bereits geschrieben hast, fällt hier jeglicher Kindesunterhalt flach. Ebenso wird das Kindergeld geteilt. Wer von uns hier ist in der Lage mit einem halbtagsjob, ohne Unterhalt und nur 50% Kindergeld, sprich 77 EUR für sich und sein KInd zu sorgen. Das dürfte die Minderheit sein.

Ich war von fast Anfang an alleinerziehend. Die ersten 6 Jahre hat der Vater in unmittelbarer Umgebung gewohnt. Regelmäßiger Wochenendbesuch war immer da. Anfanf´gs auch oft gemeinsame Unternehmungen, gemeinsames Weihnachtsfest ect.. Aber mit den Jahren kamen neue Partner, die gemeinsamen Unternehmungen ebbten ab.

Vor 2 Jahren zog ich 30 KM weiter weg zu meinem neuen Partner. 30 Km sind für den regelmäßigen Umgang am Wochenende kein Problem, bei einer 50/50 Aufteilung nicht machbar. Ich habe einen neuen Partner, den mein Sohn auch liebt -zusätzlich zu seinem Vater. Wir sind eine Familie, wir wünschern uns weitere Kinder. Dieser Konstelation würde ich mir mit einer 50/50 Aufteilung im Weg stehen.

Desweiteren hätte ich es mir in meiner AE Zeit nicht leisten können, auf den Kindesunterhalt zu verzichten. Denn die Räumlichkeiten, die Kleidung, Spielzeug das muss auch zu 100% finanziert werden, wenn das KInd nur 50 % da ist.

Und als letzten Punkt vertrete ich auch die Meinung, dass die meisten KInder damit überfodert sind, das es wichtig ist ein "Zuhause" zu haben.

LG Janka

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Re: Geteilter Wohnaufenthalt für Kinder - die 50 / 50 Regelung

Antwort von Luca Miguel am 19.11.2008, 15:20 Uhr

Ich denke das man das nicht verallgemeinern kann.
Groschi z.B. hat von Anfang an alles allein bewältigen (müssen?). Ich auch. Bei mir war es allerdings MEIN Wunsch, da der Vater und ich nicht zusammen passen.
WENN der Erzeuger, von Anfang an Interesse zeigt und da ist, wenn er wirklich gebraucht wird, Regelmäßigkeiten und Termine einhält, wirklich trotz aller Schwierigkeiten was die Partnerschaft betrifft, das Wohl des Kindes unterstützt....und das Kind es auch so möchte, ja DANN, aber auch nur DANN, würde ich der 50:50 Regelung auch zustimmen.
Ansonsten ganz sicher nicht! WARUM auch????

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Re: Geteilter Wohnaufenthalt für Kinder - die 50 / 50 Regelung

Antwort von mamafürvier am 19.11.2008, 15:32 Uhr

Was das Finanzielle angeht wäre das für mich auch ein Desaster.
Ohne Unterhalt, nur das halbe Kindergeld hätte ich zum Leben für mich und die Kids pro Monat keien 50 €.
Die Ausgaben bleiben ja fast gleich bis auf 2 Wochen/Monat 2 Wenig-Esser weniger.

lG Kerstin

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Re: Geteilter Wohnaufenthalt für Kinder - die 50 / 50 Regelung

Antwort von anahid am 19.11.2008, 16:05 Uhr

@kerstin

du hast aber die möglichkeit arbeiten zu gehen und natürlich sparst du in den 2 wochen.

____________________________________

diese regelung halte ich persönlich für das optimum für alle beteiligten sofern die eltern an einem strang ziehn und es ausschließlich um das wohl des kindes geht.

eine überforderung des kindes sehe ich nicht - es sind die eltern, die es betreuen und wer bestimmt schon wieviele zu hause es geben darf?

greetz
anahid

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Re: Geteilter Wohnaufenthalt für Kinder - die 50 / 50 Regelung

Antwort von chartinael am 19.11.2008, 17:29 Uhr

Uta, in dieser Situation kann ich das auch verstehen. Ich meine natürlich die Fälle, in denen die Eltern eine gemeinsame Zeit die Erziehung zusammen gemeistert haben und einen gemeinsamen Lebensmittelpunkt hatten.

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Re: Geteilter Wohnaufenthalt für Kinder - die 50 / 50 Regelung

Antwort von chartinael am 19.11.2008, 17:30 Uhr

Nicole, das ist bei uns genauso. Ansonsten hätten wir sicher die 50 / 50 Regelung umgesetzt.

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Re: Geteilter Wohnaufenthalt für Kinder - die 50 / 50 Regelung

Antwort von chartinael am 19.11.2008, 17:40 Uhr

Aber die Väter, die zB ihre Kinder nur am WE haben, müssen trotzdem das Zimmer und die Spielsachen und Klamotten finanzieren OHNE daß ihnen jemand Unterhalt zahl.

Ansonsten, räumliche Veränderung des Lebensmittelpunktes kann durchaus der 50 / 50 Regelung im Wege stehen. Aber bis zu einem Umkreis von 50 km sollte man das hinbekommen, ist aber natürlich mit höherem Aufwand verbunden.

Ansonsten, der Vater darf Unterhalt zahlen, bekommt aber kein Kindergeld.

Und nochwas. Dann muß man eben vollzeit tätig sein, wenn man mit einem Halbtagsjob nicht über die Runden kommt.

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Re: Geteilter Wohnaufenthalt für Kinder - die 50 / 50 Regelung

Antwort von Carina+Eve am 19.11.2008, 17:58 Uhr

hallo

das wichtigste dafür ist ja erstmal das die eltern auf der paaeben miteinander aus kommen und das ist bei den meißte leider nicht der fall.
ich finde diese reglung auch gut,bei uns geht das aber leider auch von den arbeitszeiten des papas her nicht,aber er kann sie auch so jeden tag sehen und das ist auch sehr oft der fall da wir nur 500 m auseinander wohnen,da läuft man sich immer über den weg,mal bei einkaufen oder er kommt am spielplatz vorbei wenn er feierabend hat.
und am unterhalt sollte man das nicht festmachen,klar hat man dann weniger,man hat aber dann auch zeit um mehr arbeiten zu gehen und unterhalt bekommt man ja auch nicht ewig.

gruß carina

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es stimmt nicht das der Vater kein Kindergeld bekommt....

Antwort von sonjaundjustin am 19.11.2008, 18:20 Uhr

Hallo

Wie ich in der Überschrift schon geschrieben habe stimmt es nicht das der Vater kein Kindergeld bekommt! Er bekommt es zwar nicht ausgezahlt, muss aber den Unterhalt Minus die Hälfte vom Kindergeld bezahlen!

Ansonsten: ist vielleicht machbar wenn beide Elternteile nicht weit auseinanderwohnen und so der Kindergarten und Schulbesuch, sowie der Freundeskreis des Kindes gesichert ist!

Ansonsten nur Stress fürs Kind

LG Sonja

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Re: Geteilter Wohnaufenthalt für Kinder - die 50 / 50 Regelung

Antwort von shinead am 19.11.2008, 18:20 Uhr

"Ansonsten, der Vater darf Unterhalt zahlen, bekommt aber kein Kindergeld."

Auch Mütter zahlen Unterhalt, wenn die Kinder bei den Vätern leben... Nur mal so um der Political Correctness wegen...

"Und nochwas. Dann muß man eben vollzeit tätig sein, wenn man mit einem Halbtagsjob nicht über die Runden kommt."



Der Vorschlag mit der Vollzeitbeschäftigung in Ehren. Aber das ist meist nicht machbar.
Mein Sohn ist 21 Monate alt. Ich gehe Vollzeit arbeiten. Das geht aber nur, weil meine Eltern in der Zeit flexibel auf meinen Sohn aufpassen können und ich meine Mom auch mal zum Kinderarzt schicken kann.
Das geht mit einer Tagesmutter nicht, die auf mehrere Kinder aufpasst und mit dem KiGa lässt sich das auch nicht vereinbaren.
Hinzu kommt, dass meine Eltern auch auf Junior aufpassen, wenn er krank ist. Eine Fremdbetreuung bringt das nicht! Ich würde auf der Arbeit ggf. häufiger fehlen, was meine Cheffin nicht tolerieren würde!

Mit der 50/50 Regelung müssen BEIDE Elternteile ihre Arbeitszeit m.E. auf höchstens 30 Stunden/Woche kürzen um Alltäglichkeiten abfedern zu können. Zusätzlich braucht man einen kulanten Arbeitgeber und am besten eine Gleitzeitregelung.

Ich hätte in meiner Kindheit eine 50/50 Regelung nicht gewollt. Mir persönlich kommt das wie eine Herumschieberei vor. Ich brauchte mein Zimmer, meine Sachen, meine Platten. Alles das, was ich lieb gewonnen habe, was heute unbedingt meine Kindheitserinnerungen prägt (angefangen von der Tapete im Kinderzimmer über die Hörspiele und Musikkasseten, Kuscheltiere, Puppen und Kettcars), das alles lässt sich nicht einfach einpacken und mitnehmen.
Klar hat man dann am "anderen Wohnort" auch jeweils Dinge, die man gerne hat. Aber immer wird das Kind doch einiges vermissen. Und sei es Mama oder Papa, je nachdem, wer gerade nicht greifbar ist.
Die Eltern leben getrennt. Das ist nicht optimal, aber ich hätte mit einer "klaren" Trennung besser umgehen können als mit der Hin- und Herzieherei.

Die Regelung ist bestimmt politisch korrekt, aber ob sie auf Dauer machbar ist, wage ich zu bezweifeln. Für mich ist das eine Theorie, die ich schon fast mit der des Kommunismus gleichsetzen kann. Hört sich super an, an mit den menschlichen Fehlern nicht umsetzbar!

Gruß
Corinna

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na, dann kommen doch eh alle mit nur der hälfte des KG aus!!

Antwort von chartinael am 19.11.2008, 18:43 Uhr

Ist doch wurscht.

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Re: Geteilter Wohnaufenthalt für Kinder - die 50 / 50 Regelung

Antwort von Carina+Eve am 19.11.2008, 18:59 Uhr

naja das mit dem unterhaltzahlungen der mütter kann ich so nicht unterschreiben.
wieviel mütter bekommen nach der scheidung noch eu obwohl das kind beim vater lebt und diesem zahlen sie keinen cent unterhalt.
das kommt sehr viel öfter vor das mütter keinen unterhalt zahlen da sie oft nicht ganztags arbeiten als auf seiten der männer.
ich persönlich kenne 2 fälle und wenn man sich mal in anderen foren rumtreibt bekommt man das auch sehr oft zu hören,da ist die gleichstellung leider noch nicht so ausgeglichen.

aber ich bin der meinung das man es einfach mal ausprobieren sollte wenn sich die 50/50 regelung anbieten würde,ich persönlich finde es für die kinder sehr schön.

gruß carina

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Ich sehe das skeptisch...

Antwort von desireekk am 20.11.2008, 10:24 Uhr

Hm.. ich sehe sio eine Regelung sehr skeptisch...

So ein Kind hat ebennicht ein ZUHAUSE sondern ZWEI Zuhause.
und das IST etwas anderes!
Entweder man schafft jedes Buch 2x an, jedes Kuscheltier, jede Lampe oder man schleppt immer Kisten durch die gegend.
und wenn mein Kind HEUTE Lego (und zwar mit Teil X oder Y) spielen will, dann kann das NICHT bis nächste Woche warten!
Und 2x mal ein Klavier kaufen, damit das Kind üben kann? Oder kann es dann eben NICHT Klavier spielen weil nicht praktikabel?

Bei meinem Sohn ist "so ein Kind" in der Klasse. Ich unterstelle, daß sich die Eltern als Eltern noch verstehen... keine Ahnung...

Ich weiß NIE wo ich anrufen muß, damit das Kind uns besucht. WENN ich die Mutter erreiche und für kommende Woche was ausmachen will (wir haben ja heute Donnerstag) dann muß ich doch wieder den Vater anrufen, weil der nächste Woche "dran" ist.

Die Konstanz der Nachmittagsbetreuung muß geregelt sein (eine Woche Hort, eine nicht... das geht NICHT!).
Und 50 km zwischen den Eltern geht NICHT! Das ist viel zu weit, da wird das Kind nur noch kutschiert.

Für mich stellt sich die Frage: Für wen soll so eine 50/50-Regelung etwas bringen.
Für's Kind???
Ich finde, auch der Elternteil bei dem das Kind NICHT überwiegend lebt kann sehr wohl intensiven Anteil am Kindesleben haben.
Nachmittage / Abende mit ihm verbingen, mit den Trainern beim abholen plaudern, für Schulaufgaben üben, Elternsprechtage wahrnehmen, beim KiGa-Basteln dabei sein, etc.

Wenn ich mir das so vorstelle... wenn ICH an mein kindliches Zuhause denke, hab ich mein damaliges Zimmer im Kopf...
... was denkt sich bitte "so ein Kind"?
Wo ist der Platz, wo es ZUHAUSE ist?
Der Fixpunkt des Lebens?
Und ja, den gibt es nicht nur emotional, den gibt es durchaus auch räumlich...

Nur, damit beide Eltern "gleichviel vom Kind HABEN"
... alleine das Wort ....

Zweifelnde Grüße

Désirée

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Re: Nicht die Eltern sollten gleichviel vom Kind haben, sondern das Kind von

Antwort von fille am 20.11.2008, 14:47 Uhr

den Eltern - für mich ist das ein Unterschied. Und die Tatsache, dass andere es eher umgekehrt sehen, ist für mich eine Frage, in der sich eine Einstellung äußert: geht es um mich oder geht es um die Kinder?
Für viele kommt so eine Regelung ja kaum in Frage, aber ich sehe das eher positiv, wenn meine Kinder ebenso viel von ihrem Vater haben könnten wie mit mir. Der Vater ist für die Kinder ebenso wichtig und dass sie bei ihm mehr zu Besuch als daheim sind, finde ich nicht so gut.
Natürlich kann der Elternteil, bei dem das Kind nicht überwiegend lebt einen intensiven Kontakt haben, aber das ist doch noch etwas anderes, wenn dort auch ein zuhause ist.
Und ich habe den Eindruck, dass es eher die Elternteile skeptisch sehen, bei denen das Kind überwiegend lebt?!
Ich kenne aber auch nicht sooo viele Väter, die eine solche 50/50-Regelung wirklich wollten.


katrin

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