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von FrauKrause  am 13.03.2014, 18:52 Uhr

Widerspruch einlegen!

das Amt zahlt durchaus in einem solchen Fall den Umzug.

Wenn die Wohnung zu klein geworden ist und das Jobcenter den Umzug genehmigt, kann und muss es in diesem Fall auch den Umzug bezahlen.

Und mit "einem Eimer Farbe" ist es bei keiner Wohnungs-Renovierung getan. Sowas gibts nämlich nicht... das wäre glatte Zauberei...

LG fk
http://www.immobilienscout24.de/umzug/eigenregie/umzugstipps/hartz4.html

 
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