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Geschrieben von PatchworkByDoing am 14.03.2014, 7:48 Uhr

Re:

Wenn es ein vom Amt als notwendig angesehener Umzug ist und die Höchstmietvorgaben eingehalten werden, die kosten der Wohnung also vom Jobcenter akzeptiert wurden, steht ihr in dem Einzelfall, in dem sie ist, zu, dass sie Hilfe vor Ort von einem günstigem Umzugsunternehmen erhält, ebenso was die Einzugsrenovierung betrifft.

Ich habe zweimal einen Umzug vom Jobcenter bezahlt bekommen, einmal nach der Trennung von meinem Exmann, ich damals noch alleinerziehend mit 3 Kindern, darunter 2 behinderte, vor Ort keine Helfer, ich weder Führerschein noch Auto. Auch die Einzugsrenvierung wurde übernommen, es wurde ein Unternehmen damit beauftragt.

Das zweite mal war letztes Jahr, mittlerweile wieder verheiratet, aber mit meinem Mann und seiner Tochter nicht zusammen leben könnent weil seine, wie auch meine Wohnung zum Zusammenleben zu klein waren und meine Wohnung noch dazu verschimmelt war aufgrund des Hochwassers 2010 und mein Jüngster eh eine schwere Lungenerkrankung hat.

Das Jobcenter hat einmal für meinen Mann und seine kleine Tochter ein Umzugsunternehmen bezahlt aus gesundheitlichen Gründen ( er ist nun Rentner, das Verfahren war damals aber noch nicht durch ) und einmal für mich eben wegen der behinderten Kinder für die ich nachweislich keine Betreuung hatte.

 
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