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Geschrieben von Benedikte am 17.02.2016, 20:34 Uhr

vallie- frag mal sunny76

vallie,
Di kannst als beamter in der gkV bleiben, zahlst aber eben auch den arbeitgeberanteil, also das doppelte.

von daher, man kann es machen, hat insofern eine Wahl. Letztlich machen das fast nur Leute, die entweder vorerkrankt sind so dass sie keine pkV nimmt fuer einen ertareglichen Satz oder Leute, die schon kranke angehoerige haben, kind oder Frau.

 
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