Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von ungewohnt am 16.02.2016, 17:15 Uhr

Wohnungsübergabe

Bis zum 29.2. ist unsere Wohnung vermietet. Ich habe um Benachrichtigung für einen Übergabetermin (vor 3 Wochen) gebeten. Wann würdet ihr noch einmal nachfragen?
Würdet ihr einen Termin vorgeben, wenn nichts kommt?
Ich würde gern nachmittags, um dann bei Helligkeit auch noch die Wohnung abnehmen zu können.

 
23 Antworten:

Re: Wohnungsübergabe

Antwort von Saraid am 16.02.2016, 18:25 Uhr

Also ich würde 1 März vorgeben und druck dir das Abnahmeprotokoll bei immoscout aus. Viel Glück!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wohnungsübergabe

Antwort von linghoppe. am 16.02.2016, 18:30 Uhr

ja ich würde Zeit und Datum angeben und das auch so lange es noch Tageslicht hat
viel Glück wünsche ich auch .
Kopie behalten

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wohnungsübergabe

Antwort von linghoppe. am 16.02.2016, 18:30 Uhr

ja ich würde Zeit und Datum angeben und das auch so lange es noch Tageslicht hat
viel Glück wünsche ich auch .
Kopie behalten

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wohnungsübergabe

Antwort von Danyshope am 16.02.2016, 18:31 Uhr

Muss doch schon fast am 29ten stattfinden. Immerhin müssen dir die jetzigen Vermieter am 1.3 spätestens um 8.00 Uhr dir Schlüssel überreichen, sonst kannst Du anteilig Miete verlangen. Und wenn keine Übergabe stattgefunden hat, schneiden die sich ja selbst ins eigene Fleisch, immerhin haben die dann auch keinen nachweis wer für welchen möglichen Schaden haftet. Und wenn die erst später dir die Wohnung übergeben, ein Nachmieter dann eben nicht rechtzeitig rein kann, müssen die für dessen Schaden evtl auch noch haften.

Würde da also anrufen und nachfragen. Und eben darauf hinweisen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ich würde.....

Antwort von CarWi am 16.02.2016, 20:05 Uhr

....per Übergabeeinschreiben drei Termine vor dem 1.3.16 vorgeben. Die Zeit drängt ja so langsam.
Sind sie vielleicht verreist?
Wenn keine Übergabe stattfand, würde ich mit neutralem Zeugen die Wohnung nach Schlüsselübergabe betreten.
LG carmen

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re:

Antwort von ungewohnt am 16.02.2016, 20:31 Uhr

Wir sind die neuen Eigentümer und die Mieter müssen zum 1.3. ausziehen.
Per Brief haben wir sie aufgefordert, einen Termin spätestens am 29.2. mit uns telefonisch zu vereinbaren.
Findet dieser Termin nicht am 29.2. statt, steht uns die Miete für März noch zu.
Wir wollen aber am 1.3. mit Handwerkern bereits in die Wohnung, da Ende März die Küche geliefert wird.
Ich hätte gern frühzeitig den Termin vereinbart, weiß aber auch, dass andere eher kurzfristig planen.
Deshalb die Frage: wann würdet ihr den Übergabetermin quasi vorgeben?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

naja, gemietet haben sie aber ja noch den ganzen februar..also bis 1.3. o uhr

Antwort von wesermami am 16.02.2016, 20:35 Uhr

....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: naja, gemietet haben sie aber ja noch den ganzen februar..also bis 1.3. o uhr

Antwort von ungewohnt am 16.02.2016, 20:53 Uhr

Klar, Wohnungsübergaben finden nachts um 0 Uhr statt!
Wenn etwas zu beanstanden ist, was sollen die Mieter dann machen?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: naja, gemietet haben sie aber ja noch den ganzen februar..also bis 1.3. o uhr

Antwort von wolke76 am 16.02.2016, 21:02 Uhr

Bis 29. können sie drin machen was sie wollen, bis dahin zahlen sie auch Miete. Im Normalfall würde die Übergabe bis spätestens 29. aber stattfinden.

Vorher hast du keinen Anspruch, warum auch?! Wenn etwas nicht i. O. ist, ist das zwar ârgerlich für dich aber du wirst den Leuten eine Frist zur "Nachbesserung" geben müssen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

ich will doch gar nicht früher rein

Antwort von ungewohnt am 16.02.2016, 21:09 Uhr

Ich hätte nur gern den Termin für den 29. vereinbart, damit wir weiter planen können.
Sind beide berufstätig, montags auch noch ehrenamtlich unterwegs und deshalb die Frage, wann wir nachfragen sollten.
Theoretisch ginge auch der 1.3., gleichzeitig mit dem Handwerker.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Oh, ich dachte.....

Antwort von CarWi am 16.02.2016, 21:13 Uhr

....ihr seid jetzt schon Vermieter.
Aber wenn ihr ab 1.3 erst neue Eigentümer seid, ist es was anderes.
Ich find es schwierig zu antworten, wenn nicht alles klar dargelegt wird.....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: ich will doch gar nicht früher rein

Antwort von wolke76 am 16.02.2016, 21:15 Uhr

Achso! Na wenn es drei Wochen her ist, dass du gefragt hast, wûrde ich jetzt nochmal erinnern. In drei Wochen sollte man sich doch eigentlich geäußert haben können.

Die ziehen aber schon wirklich aus? Nicht dass ihr eine böse Überraschung erlebt...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Zum Verständnis

Antwort von ungewohnt am 16.02.2016, 21:22 Uhr

Wir sind seit dem 1.2. die Eigentümer und die Mieter ziehen am 29.2. aus. Brief haben wir vor 3 Wochen geschrieben, mit der Bitte, telefonisch spätestens für den 29.2. einen Übergabetermin zu vereinbaren.
So besser verständlich?

Ja, ich gehe davon aus, dass sie pünktlich ausziehen. Wir haben aber keinen Zeitdruck, da ich meine Wohnung weiterhin behalte und nicht einziehe.
Die Wohnung muss halt komplett renoviert werden und es wäre schön, wenn die weiteren Termine so bestehen bleiben könnten.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Oh, ich dachte.....

Antwort von leonessa am 16.02.2016, 21:42 Uhr

Sie sind bereits seit 01.02. neue Eigentümer, insofern würde ich da mal anrufen... Da weiß man, woran man ist.

LG, Leonessa

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

aber Kündigung ist akzeptiert worden?

Antwort von Saraid am 16.02.2016, 21:42 Uhr

Also habt ihr ihnen fristgerecht gekündigt und das ist alles ok soweit?
Normalerweise ist ja die Übergabe eher ne Formalität, da ist ja "alles gelaufen".

Ich hab vermieten auch hinter mir und hab richtig drauflegen müssen

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Zum Verständnis

Antwort von wolke76 am 16.02.2016, 22:12 Uhr

Äh, ja das hab ich schon vorher so verstanden und bin immernoch der Meinung, dass die Mieter sich eigentlich schonmal geäußert haben sollten u d dass du nach drei Wochen, in denen offensichtlich nix kam, erinnern kannst. Klar? ;-)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: aber Kündigung ist akzeptiert worden?

Antwort von Mehtab am 17.02.2016, 9:17 Uhr

Hallo,

wer hat denn den Mietvertrag gekündigt? Welche Kündigungsfrist war zu beachten, wenn ihr erst zum 01.02. Eigentümer geworden seid? Hat der Voreigentümer gekündigt?

Viele Grüße

Mehtab

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: aber Kündigung ist akzeptiert worden?

Antwort von ungewohnt am 17.02.2016, 12:23 Uhr

Die Verkäufer haben einen Aufhebungsvertrag mit den Mietern geschlossen, wenn sie zum 29.2. kündigen und dann erhalten die Mieter dafür Geld.

Ich gehe davon aus, dass sie pünktlich ausziehen und wenn nicht, ist es für uns nicht so schlimm. Die Handwerker kommen auch später und die Küche kann im Möbelhaus lagern. Mein Kind schmeiß ich auch nicht raus, also kein Zeitproblem.

Ich werde am Wochenende mal anrufen und nachfragen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: aber Kündigung ist akzeptiert worden?

Antwort von Mehtab am 17.02.2016, 12:36 Uhr

So würde ich das auch machen. Kläre erst einmal, was Sache ist.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wohnungsübergabe

Antwort von danisahnee am 17.02.2016, 13:57 Uhr

Ich war vor wenigen Monaten mit dieser Frage beim Mieterschutzbund.
Dort sagte man mir, dass die Mieter, also du einen Termin VORSCHLAGEN sollst/kannst. Nicht lange fragen wann!
Am 29.2 um so und so viel...
Schriftlich natürlich! Und schreib auch rein, falls der Termin nicht eingehalten werden kann, bittest du im Benachrichtigung und neuen Vorschlag...

So hatte man mir das gesagt...
Ich bin damit beim Auszug im Oktober letzten Jahres auch sehr gut damit gefahren!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Sie ist der VERmieter

Antwort von Trini am 17.02.2016, 15:22 Uhr

und wartet auf den Vorschlag. Aber der Mieter zuckt nicht.
Trini

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wohnungsübergabe

Antwort von danisahnee am 17.02.2016, 17:02 Uhr

Oh.:: sorry, hatte es nur überflogen, wohl zu schnell...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wohnungsübergabe

Antwort von ungewohnt am 17.02.2016, 17:49 Uhr

Ich warte bis zum Wochenende und dann rufe ich mal an!
Bisher war der Zugang zur Wohnung auch problemlos möglich (Küche ausmessen 2 x) und ich habe nicht den Eindruck, dass die auf das Geld verzichten wollen.
Sie bekommen das Geld nur, wenn sie am 29.2. ausziehen und der Verzicht auf Renovierung gilt auch nur dann. D.h. würden sie nicht ausziehen, zahlt der Verkäufer ihnen das Geld nicht und sie müssen die Wohnung renovieren incl. Parkett abschleifen und Fliesen reparieren usw.
Wir haben darauf verzichtet, da mein Kind natürlich nach eigenen Wünschen alles haben möchte. Warum sollen die streichen, wenn wir die Tapete runter reißen?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.