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Geschrieben von Steffi528 am 17.02.2016, 19:19 Uhr

Leute, Leute @ Leewja

Ich kann Dir da nur recht geben, klassischer Fall Zahnbehandlung: Zähne dürfen gezogen werden, aber die Behandlung für den Zahnerhalt ist da nicht mit drin (außer mal normale Kariesbehandlung)
Das bedeutet dann auch, das Jugendlichen die Zähne gezogen werden...

Ich habe auch schon eine Notfallbehandlung eines Flüchtlingskindes mit "Ich kenne den Landrat" durchgeboxt und Blut und Wasser geschwitzt dabei. Hat geklappt, wir konnten alles gut auseinander rechnen und der Landrat hat es mir auch nicht krumm genommen. Nur üblich ist das nun mal gar nicht so.

 
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