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Geschrieben von lisi3 am 03.06.2016, 12:00 Uhr

Schule/Hort Medikamentengabe

Johanna, in den vom hiesigen Jugendamt aufgesetzten Tagespflegeverträgen gibt es einen Haftungsausschluss "Die Pflegeperson übernimmt grundsätzlich keine Haftung für geistige oder körperliche Schäden, die das Kind auf Grund allergischer Reaktionen oder sonstiger Unverträglichkeiten o.ä. durch, auf Veranlassung und Anweisung des Arztes, verabreichte Medikamente erleidet." Das Ganze wird dann sowohl von der Tagesmutter, als auch von den Erziehungsberechtigten unterschrieben. Ich kenne die Passage in den Kindergartenverträgen nicht, aber sie wird ähnlich sein, weil wir hier eben auch Medikamente geben dürften.
Theoretisch könnte das für Schulen ähnlich geregelt werden.

 
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