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Geschrieben von hgmeier am 02.06.2016, 17:42 Uhr

Schule/Hort Medikamentengabe

Die Medikamentengabe obliegt in Deutschland aufgrund der gesetzlichen Lage alleine einem approbierten Mediziner. Auch Medizinisches Hilfspersonal (der Begriff ist nicht von mir...) darf diese nur im Auftrag/ mit Anweisung eines Arztes verabreichen. Davon unbenommen ist natürlich die Option, daß sich ein Patient selbst Medikamente verabreicht.

Aber warum sollten Lehrer das tun?

Sie sind i.d.R. weder dafür qualifiziert noch explizit durch einen Arzt darauf eingewiesen worden. Die Durchführungsverantwortung einer solchen Maßnahme liegt (selbst in BL die eine Medikamentengabe grundsätzlich ermöglichen*) beim Lehrer. Strafrechtlich steht er da ganz alleine da und auch zivilrechtlich hängt er voll drin, da so was aufgrund der Vorgabenlage nichts durch die Amtshaftung gedeckt ist.


*In Hessen nur wenn einzelne Lehrer damit einverstanden und Land aus der Haftung raus ist und der Lehrer darüber hinaus durch einen Arzt eingewiesen wurde.

 
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